Abschreiben lohnt sich nicht
Plagiate – Uni und OTH beugen der Problematik präventiv vor

03.09.2020 | Stand 13.09.2023, 6:26 Uhr
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Immer wieder liest und hört man von Plagiatsaffären. Ein prominentes Beispiel ist Karl-Theodor zu Guttenberg, Ex-Verteidigungsminister, der 2011 als Minister zurückgetreten ist, nachdem ihm die Universität Bayreuth den Doktortitel entzogen hatte. Aktuell taucht der Fall wieder in den Medien auf, da zu Guttenberg erneut promoviert hat und einen Doktortitel trägt. Wir haben an der Uni Regensburg und an der OTH Regensburg nachgefragt, wie dort mit Plagiatsverdachtsfällen umgegangen wird.

Regensburg. Grundsätzlich wird an der Uni Regensburg „keine allgemeine automatische Plagiatskontrolle durchgeführt, jedoch erfolgt bei allen schriftlichen wissenschaftlichen Arbeiten eine erste Plagiatskontrolle schon allein durch das Lesen einer fachkundigen Person im Rahmen der Korrektur“. An der OTH Regensburg gibt es „unterschiedliche Methoden, Abschlussarbeiten diesbezüglich zu überprüfen. Beispielsweise nutzt die Fakultät Betriebswirtschaft der OTH Regensburg hierzu eine entsprechende Plagiatssoftware“. Beide Hochschulen prüfen nach Richtlinien „zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“.

Dazu erklärt die Hochschulleitung der OTH: „Zweck der Richtlinie ist es, das Thema ,gute wissenschaftliche Praxis‘ systematisch in den Lehrinhalten zu berücksichtigen und Studierende, Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen über die in der Hochschule geltenden Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu informieren. In der Richtlinie sind auch alle Verfahrensschritte geregelt, die bei einem begründeten Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten eingeleitet werden.“ Liegt ein Verdachtsfall vor, wird an der Uni Regensburg „teils durch händische Recherche in Sekundärliteratur, teils durch automatisierte Verfahren“ kontrolliert. Jan Kleine, Leiter des Präsidialbüros und Sprecher des Präsidenten an der Uni Regensburg, erklärt: „Hierbei wird überwiegend mit Suchmaschinen im Internet gearbeitet, teilweise wird jedoch auch frei zugängliche, teilweise lizensierte Plagiatssoftware eingesetzt.“

Die Zahl der Promotionen ist an der OTH Regensburg „in den vergangenen Jahren gestiegen“. Da das Promotionsrecht bei den Universitäten liegt, sind diese auch für die Qualitätssicherung verantwortlich. OTH-Studierenden kann in sogenannten „kooperativen Promotionsverfahren“ mit einer Universität ein Doktortitel verliehen werden. Solche Promotionen wurden an der OTH Regensburg im letzten Jahr elf Stück abgeschlossen. An der OTH gab es bei diesen Promotionen sowie bei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bislang keine Plagiatsfälle.

Auch an der Uni Regensburg sind in den Jahren 2014 bis 2018 keine Plagiatsfälle bekannt geworden, lediglich sechs Verdachtsfälle, die sich jedoch bei der Nachprüfung als nicht stichhaltig erwiesen haben. Allerdings kam es in der Vergangenheit laut Präsidialbüro zur nachträglichen Aberkennung von Titeln: „An der Universität Regensburg sind in den letzten knapp 20 Jahren geschätzt fünf Plagiatsfälle bekannt geworden, in denen über die Rechtsabteilung ein bereits zuerkannter Titel/Grad wieder nachträglich aberkannt werden musste. Die Schätzungen der Fächer bezüglich der Plagiatsfälle, die bei der Korrektur aufgedeckt werden und zu einem Nichtbestehen führen, bewegen sich im niedrigen einstelligen Bereich (maximal fünf Prozent) und sind nach Aussage der Fächer eher der frühen Phase des Studiums zuzurechnen.“

Wird im Nachgang bei Prüfungen ein Fehlverhalten nachgewiesen, wird dies geahndet. Die OTH schreibt in der Allgemeinen Prüfungsordnung: „Hat ein Prüfungskandidat oder eine Prüfungskandidatin bei einer Prüfung getäuscht und wird diese Tatsache später bekannt, kann die Prüfungskommission nachträglich die betreffenden Bewertungen berichtigen und die Bachelor- oder Masterprüfung ganz oder teilweise für nicht bestanden erklären.“ Und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern droht gleich eine ganze Palette arbeitsrechtlicher, beamtenrechtlicher, akademischer, zivilrechtlicher und strafrechtlicher Konsequenzen, bei denen sich ein Abschreiben definitiv nicht lohnt ...

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