Hilfen
Kreisjugendamt beteiligt sich an Regionaler Koordinierungsstelle für ambulante Jugendhilfeleistungen

28.07.2020 | Stand 24.07.2023, 18:50 Uhr
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Stadt und Landkreis Regensburg wollen gemeinsam mit anderen Oberpfälzer Landkreisen auf dem Gebiet der ambulanten Jugendhilfeleistungen künftig noch enger zusammenarbeiten.

Landkreis Regensburg. Der Kreisausschuss sprach sich in seiner Sitzung am 20. Juli dafür aus, mit der Stadt Regensburg eine Zweckvereinbarung abzuschließen, die die Stadt ermächtigt, Kostenverhandlungen mit Anbietern der Kinder- und Jugendhilfe zu führen und Vereinbarungen für ein allgemein gültiges Berechnungsmodell zu treffen. Diese Vereinbarungen sind dann für die beteiligten Landkreise verbindlich. Neben Stadt und Landkreis Regensburg sind weitere Kooperationspartner die Landkreise Amberg-Sulzbach, Cham, Neumarkt und Schwandorf. Bei der Stadt Regensburg soll dazu eine Regionale Koordinierungsstelle eingerichtet werden, die voraussichtlich 2021 ihre Tätigkeit aufnimmt.

Bisher hat sich jedes Kreisjugendamt selbst um Entgeltvereinbarungen gekümmert. Das hat Spielräume zugelassen mit der Folge, dass von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedliche Sätze mit den zahlreichen Anbietern von Jugendhilfeleistungen bestehen. Zudem sind viele Anbieter von ambulanten Leistungen, Hilfen und Diensten überregional tätig sind und haben Zweigstellen in mehreren Landkreisen und Städten. Eine überregionale Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfeträger soll deshalb künftig für einheitliche Sätze in der Region sorgen. Mit der Zweckvereinbarung sollen des weiteren Qualitätsstandards in der ambulanten Jugendhilfe dauerhaft gesichert werden, was gerade auch im Hinblick auf die Personalsituation bei den freien Trägern wichtig ist. Denn gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können nur dann gehalten werden, wenn ihre Personal- und Sachkosten durch das bezahlte Entgelt gedeckt werden.

Der Betrieb der Regionalen Koordinierungsstelle soll durch die beteiligten Partner refinanziert werden. Die Vereinbarung beinhaltet unter anderem Vorgaben zur Qualität der Leistungen, definiert die einzelnen Hilfearbeiten, die angeboten werden und für die ein Entgelt verhandelt wird, und regelt die Zusammenarbeit, die Berechnungsmodalitäten, die Vergütung, den Personaleinsatz, die Vereinbarungen zum Schutz des Kindeswohls sowie den Datenschutz.

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