Er folgt Wilhelm Rehm
Dr. Klaus Geißdörfer neues Mitglied im Universitätsrat

16.07.2018 | Stand 31.07.2023, 10:16 Uhr
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Dr. Klaus Geißdörfer, Leiter der Division Industrietechnik der ZF Friedrichshafen AG Passau, ist neues Mitglied im Universitätsrat. Er folgt auf Wilhelm Rehm, der das Amt nach langjähriger Tätigkeit abgegeben hat.

PASSAU „Die ZF Friedrichshafen AG ist seit vielen Jahren ein wichtiges Partnerunternehmen der Universität Passau, mit dem wir insbesondere in der Forschung und bei unseren Transferaktivitäten intensiv zusammenarbeiten“, sagt Universitätspräsidentin Prof. Dr. Carola Jungwirth. „Die Expertise, die Dr. Geißdörfer als hochrangiger Vertreter des Konzerns in den Universitätsrat einbringt, ist für uns gerade im Hinblick auf die strategische Weiterentwicklung unserer Universität überaus wertvoll. Ich freue mich auf unseren Austausch und bedanke mich bei Dr. Geißdörfer für seine Bereitschaft zur Mitwirkung an der Gestaltung der Zukunft der Universität Passau.“ 

Nach beruflichen Stationen bei der Siemens AG und bei der Firma Parsytec sowie nach Abschluss seines Masters of Business Administration am INSEAD in Fontainebleau trat Klaus Geißdörfer 2002 als Assistent des Vorsitzenden der Geschäftsführung der Schaeffler Gruppe bei. Dort baute er ab 2005 die Abteilung International Sales im Bereich Consumer Products auf und übernahm drei Jahre später die weltweite Verantwortung für Consumer Products. Von 2009 bis 2012 war Geißdörfer als Vice President Sector Managements Industrial OEM der Schaeffler Gruppe tätig. Im September 2012 wurde er in die Geschäftsleitung Industrie berufen und verantwortete dort den Bereich Industrial Applications. Im Jahr 2016 wechselte er zur ZF Friedrichshafen AG nach Passau und übernahm als Executive Vice President Industrial Technology die weltweite Verantwortung für die Industriesparte der ZF Friedrichshafen AG.

Der Universitätsrat hat gemäß den Bestimmungen im Bayerischen Hochschulgesetz neben den gewählten Mitgliedern des Senats zehn externe Mitglieder aus Wissenschaft und Kultur, insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis. Diese werden jeweils von der Universitätsleitung vorgeschlagen und – sofern der Senat seine Zustimmung gibt – durch den Staatsminister bzw. die Staatsministerin für eine Amtszeit von vier Jahren bestellt.

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