Maßnahmen wegen CORONA-Pandemie
Zwischenbilanz fällt positiv aus

22.03.2020 | Stand 21.07.2023, 18:49 Uhr
−Foto: n/a

Fast 5.000 Mal kontrollierte die Polizei in den vergangenen beiden Tagen bis Sonntag, 22. März 2020, im südlichen Oberbayern die Einhaltung der von der Bayerischen Staatsregierung erlassenen Allgemeinverfügungen hinsichtlich der darin verfügten Beschränkungen.

Oberbayern Süd. Die Ausgangsbeschränkungen haben eine hohe Akzeptanz und werden ganz überwiegend von den Menschen in der Region beachtet. Dafür bedankt sich die Polizei. Nur wenige Unvernünftige mussten beanstandet werden, deren Verstöße wurden jedoch konsequent angezeigt.

Von Freitagmorgen bis Samstagmorgen (jeweils 06.00 Uhr) führten die Polizistinnen und Polizisten im Zuständigkeitsbereich knapp 1.600 Kontrollen durch. Nur in rund 60 Fällen gab es Grund zur Beanstandung, etwa 30 Anzeigen folgten. Seit Samstag, 21. März 2020, 00.00 Uhr, also nach Inkraftsetzung der Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung wurden mehr als 3.200 Kontrollen durch die Polizei im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd durchgeführt. Bei den 35 von der Polizei festgestellten Verstößen wurde in 28 Fällen Anzeige (davon 25 Mal wegen Missachtung der Ausgangsbeschränkung) erstattet.

Die Bürgerinnen und Bürger im südlichen Oberbayern zeigen Verantwortung, in dem sie die Beschränkungen zur Eindämmung des Infektionsrisikos nahezu durchweg beachten! Erfreulicherweise ist auch die Zahl der polizeilichen Einsätze rückläufig. Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd mit allen seinen Dienststellen bedankt sich dafür mit einem herzlichen „Vergelt´s Gott!“. Gleichzeitig appellieren wir, auch weiterhin alles dafür zu tun, um diese schwierige Situation gemeinsam durchzustehen. Wir werden nicht müde, Sie zu bitten: Beschränken Sie Ihre sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum! Beachten Sie sich auch weiterhin die Ausgangsbeschränkungen und die verfügten Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen!

Für das Verlassen der eigenen Wohnung ist für den Nachweis triftiger Gründe kein Passierschein oder ähnliches erforderlich. Bei einer Kontrolle werden die Angaben bei den Kontrollen von der Polizei überprüft, so dass beispielsweise bei der Fahrt zur Arbeit das Mitführen eines Dienst, Arbeits- oder Betriebsausweises hilfreich sein kann.

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