Frist bis 1. März 2020
Zuschüsse für Übungsleiter beantragen

09.12.2019 | Stand 03.08.2023, 3:24 Uhr
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Die Sportvereine im Landkreis erhielten kürzlich vom Landratsamt Amberg-Sulzbach Unterlagen, die für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zu den Kosten für Übungsleiter in Sportvereinen erforderlich sind. Die Anträge sind bis zum 1. März 2020 für das aktuelle Kalenderjahr vorzulegen.

AMBERG-SULZBACH Nach Mitteilung des Landratsamtes ist darauf zu achten, dass die für die Antragstellung erforderlichen Angaben vollständig sind und dem Antrag ein für jeden Übungsleiter gültiger Übungsleiter-Ausweis beiliegt. Anträge, die nach diesem Termin eingehen oder zu diesem Termin nicht vollständig sind, können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Noch zusätzlich benötigte Formblätter zur Antragstellung (zum Beispiel Bestätigung des Übungsleiters) können im Internet unter www.amberg-sulzbach.de abgerufen werden. Das Landratsamt bittet außerdem darum, ihm künftig Veränderungen im Verein (zum Beispiel Ansprechpartner), soweit diese für die Antragstellung erheblich sind, unverzüglich mitzuteilen.

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