Ab 17. August
Zulassungsstelle Freising bald wieder im „Normalbetrieb“

28.07.2020 | Stand 25.07.2023, 1:17 Uhr
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Terminloser Parteiverkehr ist ab 17. August wieder möglich und die Öffnungszeiten werden verlängert.

Freising. Die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle am Landratsamt Freising setzen derzeit alles daran, die vielen Anträge zu bearbeiten, die sich in den vergangenen Wochen und Monaten aufgrund der corona- und umbaubedingten Einschränkungen angestaut haben. Gleichzeitig haben die Verantwortlichen ein Konzept entwickelt, damit die Behörde sukzessive zum Normalbetrieb zurückkehren kann.

Aktuell können die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Interimsräumen weiterhin nur nach Terminvereinbarung bearbeitet werden, die Termine sind bereits im Voraus bis zum 14. August vergeben. Ab Montag, 17. August, wird das Angebot wieder erweitert. Kunden können dann wieder über die Homepage des Landratsamts unter https://lrafs.de/zulassung Termine vereinbaren oder einfach ohne Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle vorsprechen. Das Amt bittet darum, auf Anrufe oder E-Mails zur Terminvereinbarung zu verzichten und stattdessen das Online-Tool dafür zu nutzen, das spätestens am 3. August wieder zur Verfügung stehen soll.

Ab 17. August werden zusätzlich die Öffnungszeiten vorübergehend verlängert. Von 17. bis 28. August ist die Zulassungsstelle montags bis freitags jeweils durchgehend von 7.30 bis 16 Uhr geöffnet, um das zu erwartende hohe Besucheraufkommen aufzufangen.

Kunden, die ohne Voranmeldung kommen, ziehen am Automaten eine Nummer und werden aufgerufen, wenn sie an der Reihe sind. Um den Publikumsverkehr angesichts der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu steuern, wird die Aufrufanlage aktiviert und während der Öffnungszeiten neben dem Eingang zur Zulassung platziert werden. Auf der Homepage (https://lrafs.de/zulassung) wird stetig aktualisiert die voraussichtliche Wartezeit einsehbar sein.

An den ersten Tagen ist mit einem erhöhten Besucheraufkommen in der Zulassungsstelle zu rechnen.

Eine Übersicht über die für den jeweiligen Vorgang erforderlichen Unterlagen ist auf der Homepage des Landratsamtes Freising zu finden.

Ganz wichtig in jedem Fall: In den Gebäuden ist Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um Mitarbeiter und Bürger vor Infektionen mit dem Corona-Virus bestmöglich zu schützen.

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