Karl Holmeier informiert
Zugangskriterien für das Überbrückungshilfen-Programm des Bundes gelockert

22.09.2020 | Stand 20.07.2023, 22:37 Uhr
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Das Überbrückungshilfen-Programm des Bundes wird ausgeweitet und die Zugangsbedingungen gelockert. Die Verlängerung des Programms war vom Koalitionsausschuss bereits am 25. August 2020 beschlossen worden.

Landkreis Schwandorf. Das Bundeswirtschafts- und das Bundesfinanzministerium haben das Programm für die zweite Antragsphase für die Monate von September bis Dezember 2020 noch einmal überarbeitet. Hierzu erklärt der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Schwandorf/Cham, Karl Holmeier: „Die Verbesserungen des Programms helfen besonders kleinen und mittelständischen Firmen und ihren Beschäftigten. Die Verlängerung ist angesichts der anhaltenden Pandemie und der dadurch schwierigen Lage in einigen Branchen dringend geboten. Besonders freue ich mich über die gelockerten Zugangsbedingungen. Damit unterstützt der Bund speziell Unternehmen, die zwar wieder öffnen dürfen, aber in ihren Kapazitäten eingeschränkt sind, wie etwa in der Gastronomie.“

Die Kriterien für die Antragsberechtigung werden deutlich gelockert. Künftig können bereits Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahrszeitraum (April bis August) eingebrochen ist oder die mindestens 50 Prozent Umsatzeinbruch in zwei zusammenhängenden Monaten dieses Zeitraums zu verzeichnen haben, Überbrückungshilfe beantragen. Die Förderung wird von bisher 150.000 auf bis zu 200.000 Euro Zuschuss für vier Monate angehoben. Außerdem übernimmt der Bund jetzt bis zu 90 Prozent der Fixkosten. Zusätzlich wird die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zu zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro gestrichen. Höhere Fördersätze erhalten Betriebe, deren Geschäft nach wie vor faktisch stillsteht, wie in der Veranstalter- und Schaustellerbranche.

Schwandorf