Ausgleich durch Neupflanzungen
Zu alt, krank oder im Weg – Stadt Regensburg fällt 222 Bäume

15.01.2019 | Stand 01.08.2023, 12:35 Uhr
−Foto: n/a

Die Stadt Regensburg wird bis zum 28. Februar, dem Beginn der gesetzlichen Vogelschutzzeit, rund 222 Bäume fällen. 155 dieser Bäume müssen gefällt werden, weil sie in einem so schlechten Gesundheitszustand sind, dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist. 80 davon fallen unter die Baumschutzverordnung. In der Mehrzahl weisen die Bäume Krankheiten oder Morschungen auf. Häufig sind sie von holzzerstörenden Pilzen wie zum Beispiel dem Brandkrustenpilz oder dem Hallimasch befallen.

Der Holzabbau durch verschiedene Pilzarten kann zu durchaus erheblichen Problemen für die Stand- oder Bruchsicherheit der Bäume führen. Für die Bevölkerung entstehen dann nicht mehr zu vertretende Gefährdungen. Die Stürme des vergangenen Jahres haben ebenfalls zu etlichen Baumverlusten geführt. So hat das Gartenamt nach Sturmschäden häufig nur eine Grundsicherung an den betroffenen Bäumen ausgeführt. Der Lebensraum „Alter Baum“ konnte auf diese Weise noch eine Weile fortbestehen. Die „Restfällung“ erfolgt nun jetzt im Winter. Die Baumentfernungen aus Verkehrssicherheitsgründen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt.

Im Zuge der nun beginnenden Arbeiten im Dörnbergpark stehen zwölf weitere Baumfällungen an. Nur einer dieser Bäume fällt nicht unter die Baumschutzverordnung. Hier wird weitgehend versucht, statt einer kompletten Fällung möglichst noch Baumtorsi in gewisser Höhe zur Bewahrung des artenschutzrechtlich hochsensiblen Lebensraumes zu belassen. Ob diese Möglichkeit jeweils gegeben ist, zeigt sich erst bei der konkreten Arbeit am betroffenen Baum.

Das Gartenamt verfolgt – entgegen oft kritischer Meinungen – als vorrangiges Ziel den Baumerhalt. Dazu werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Kronenentlastungsschnitte, der Einbau von Kronensicherungen oder Bodenverbesserungen im Wurzelbereich durchgeführt. Wenn Bäume aber nicht mehr ausreichend stand- beziehungsweise bruchsicher sind, müssen sie letztlich aus Sicherheitsgründen entfernt werden. Das kann beispielsweise bei totem und morschem Holz oder wegen Baumkrankheiten wie dem Eschen- und dem Lindentriebsterben der Fall sein.

Derartige Baumkrankheiten breiten sich leider zunehmend aus. Ein Grund dafür sind zunehmende Wetterextreme im Zusammenhang mit der Klimaveränderung. Insbesondere Straßenbäume leiden unter meist schlechten Standortbedingungen. Das macht sie anfälliger für Krankheiten und Schäden aller Art. Über das gesamte Jahr werden bei allen Gehölzarbeiten die Anforderungen an den Artenschutz streng berücksichtigt. Das zeigt sich beispielsweise an den Vorkommen zahlreicher Fledermaus- oder Insektenarten, die im Stadtgebiet von der entsprechenden Gehölzpflege profitieren und deshalb geeignete Lebensräume finden konnten.

Regelmäßige Baumkontrolle und die laufenden Baumpflegearbeiten des Gartenamtes dienen dazu, mögliche Risiken zu mindern und Vorsorge für den städtischen Baumbestand der Zukunft zu treffen. So werden Baumerkrankungen frühzeitig erkannt, auch wenn sie von außen oder von Laien in vielen Fällen nicht sichtbar sind. Das Gartenamt fällt aber keine gesunden Bäume – sie sind für unser Stadtklima viel zu wertvoll und wichtig.

67 der Fällungen stehen in Zusammenhang mit Bauprojekten, insbesondere mit der Neugestaltung der Pflanzquartiere am Bismarckplatz und der Bodensanierung in der Freifläche des Kinderhorts Haydnstraße. Aufgrund des extrem begrenzten Wurzelraums sind alle 14 Bestandslinden am Bismarckplatz stark vergreist oder sogar schon abgängig. Die Pflanzquartiere werden grundlegend saniert, mit einer Bewässerungsanlage ausgestattet und neu mit Bäumen bepflanzt. In den Freiflächen des Kinderhorts Haydnstraße wurden Bauschutt und sonstige Ablagerungen aufgedeckt, die es für deren uneingeschränkte Nutzung erforderlich machen, die oberen Bodenschichten zu sanieren. Dazu ist es unvermeidlich einen Teil des teilweise spontan entstandenen Gehölzaufwuchses zu beseitigen. Nach der Bodensanierung werden die Freiflächen neu gestaltet und wieder mit Bäumen und Sträuchern bepflanzt. Weitere Bauprojekte, die jeweils vereinzelte Baumfällungen beziehungsweise Rodungsarbeiten erforderlich machen, sind etwa die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen für den Ganztagesbetrieb an der Clermont-Ferrand-Mittelschule, sowie die Neugestaltung der Fußgängerzone im dritten Bauabschnitt.

Die Regelungen der Baumschutzverordnung gelten selbstverständlich auch für städtische Arbeiten. Die Fällgenehmigung liegt für alle Bäume vor, die der Baumschutzverordnung unterliegen. Bei den anderen Bäumen ist keine Erlaubnis nötig. Der Verlust von Bäumen muss nach der Baumschutzverordnung durch Baumpflanzungen ausgeglichen werden. Im Jahr 2018 erfolgten in diesem Zusammenhang rund 700 Neupflanzungen, davon rund 200 Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung. Das Gartenamt wird auch in diesem Jahr den erforderlichen Ausgleich durch die Pflanzung von mehreren hundert Jungbäumen bis zum Jahresende erbringen.

Regensburg