Artenschutzabkommen
Zollkontrolle in Nürnberg – 250 Gramm Kaviar waren einfach zu viel

19.02.2020 | Stand 01.08.2023, 12:57 Uhr
−Foto: n/a

Zollbeamte stellten am Sonntag, 16. Februar, am Nürnberger Flughafen ein eher ungewöhnliches Reisemitbringsel sicher.

Nürnberg. Ein 48-jähriger Reisender auf einer Maschine aus Istanbul hatte eine 250-Gramm-Dose Kaviar im Gepäck. Er hatte wohl nicht damit gerechnet, dass auch „Fischeier“ dem Artenschutz unterliegen könnten. Dies tun sie aber – zumindest in dieser Menge – und daher wurde die Dose beschlagnahmt und eine Mitteilung an das zuständige Bundesamt für Naturschutz gefertigt. Von dort erwartet den Mann voraussichtlich ein Bußgeld.

Tiere oder Pflanzen können artengeschützt sein und dürfen dann gar nicht oder nur mit entsprechenden Dokumenten gehandelt werden. Ohne Dokumente darf von einer Person für den eigenen persönlichen Gebrauch im Reisegepäck Kaviar von Störarten bis zu einer Menge von 125 Gramm in vorschriftsmäßig gekennzeichneten Behältern eingeführt werden.

Schwandorf