Verurteilt
Zoll deckt auf – 30.000 Euro Schaden für Sozialkassen

08.11.2017 | Stand 02.08.2023, 17:05 Uhr
−Foto: n/a

Über einen Zeitraum von drei Jahren beschäftigte ein Bauunternehmer aus dem Raum Regensburg in seinem Betrieb mehrere Arbeitnehmer, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

REGENSBURG Der Firmeninhaber zahlte seinen Arbeitnehmern den zustehenden Lohn komplett oder teilweise schwarz aus. Weiterhin beauftragte er sog. Subunternehmer, die jedoch als abhängige Beschäftigte tätig waren. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Unternehmer jedoch nicht nach. Dadurch sparte er sich Sozialabgaben in Höhe von rund 30.000 Euro.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten letztendlich dazu, dass der Firmeninhaber vom Amtsgericht Regensburg zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000,-- Euro verurteilt wurde. Für den entstanden Schaden muss der Beschuldigte, zusätzlich zur verhängten Geldstrafe, aufkommen.

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