Verbotener Böller
Zehnjähriger sprengt Schultoilette in die Luft

07.12.2018 | Stand 03.08.2023, 21:44 Uhr
−Foto: n/a

Ein zehnjähriger Schüler einer Grundschule in der Bruckhauser Straße in Duisburg zündete am Freitag, 7. Dezember gegen 10 Uhr einen Polenböller. Das Ergebnis. eine völlig zerstörte Toiletten-Schüssel!

DUISBURG Der Junge hatte den Knallkörper auf dem Jungenklo neben die Toilette, zündete ihn an und rannte weg. Mit dem nun Folgenden hatte er wahrscheinlich nicht wirklich gerechnet; „Die Wucht der Explosion zerstörte die Toilette und ein angrenzendes Fenster. Die Glassplitter flogen circa 15 Meter über den Schulhof, die Decke der Toilettenkabine stürzte herab. Der Schüler hatte Glück im Unglück. Weder er noch andere wurden durch umherfliegende Glas- oder Keramiksplitter verletzt“, so die Dusiburger Polizei. Wie der Junge an den nicht zugelassenen Böller gelangte, ermittelt aktuell die Kriminalpolizei.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei ª so wie jedes Jahr um diese Jahreszeit – vor der Sprengkraft dieser Böller im Vergleich zu sonstigen in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern. „Der Besitz und die Einfuhr von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern sind aber nicht nur gefährlich, sondern auch eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden“, so die Polizei. Letztlich sind wohl auch die Erziehungsberechtigten gefragt: „Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahreswechsel sollten Eltern hierüber mit ihren Kindern sprechen und auf die Gefährlichkeit hinweisen“, so der gut gemeinte Ratschlag.

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