Dr. Jürgen Helmes
„Zehn-Quadratmeter-Regelung für den Handel beibehalten“

30.11.2020 | Stand 21.07.2023, 2:13 Uhr
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Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs haben sich auf eine Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember geeinigt. Aus Sicht der Wirtschaft werden die beschlossenen Maßnahmen noch mehr Unternehmen im Freistaat in Bedrängnis bringen.

Regensburg. Rund 40 Prozent der Betriebe in der Reisewirtschaft, Gastronomie, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie im Eventbereich gaben bei einer aktuellen Umfrage der bayerischen Industrie- und Handelskammern an, existenziell bedroht zu sein, wenn die Beschränkungen fortgeführt werden. Aber auch Branchen, die indirekt von den Schließungen betroffen sind, wie etwa viele Dienstleister oder weite Teile des stationären Einzelhandels klagen über rückläufige Umsätze.

Laut den Beschlüssen ist in Geschäften und Einkaufszentren bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche künftig höchstens eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt – bei größeren Verkaufsflächen nur noch eine Person je 20 Quadratmeter. Die neue Regelung ist zwar zumutbarer als die zunächst diskutierten 25 Quadratmeter je Kunde. Aus Sicht der IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim wäre es jedoch sinnvoller, wenn für alle Handelsunternehmen die Zehn-Quadratmeter-Regelung beibehalten wird. Es gebe keinen sachlichen Grund, eine Unterscheidung vorzunehmen. Ladengeschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche seien genauso auf ein umsatzstarkes Weihnachtsgeschäft angewiesen, um trotz der herausfordernden Situation ihre Existenz absichern zu können.

Darüber hinaus müsse die Politik eine schnelle Umsetzung und Ausgestaltung der staatlichen Förder- und Hilfsprogramme gewährleisten. Betroffene Betriebe müssten baldmöglichst wissen, wann sie mit der dringend benötigten finanziellen Unterstützung rechnen können. Um Unternehmen in Schieflage vor einer drohenden Insolvenz zu retten, brauche es außerdem schnelle und unbürokratische Nothilfen.

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