Abgeschleppt
Wochenmarkt am Alten Kornmarkt: Parken von Freitag auf Samstag verboten

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 19:18 Uhr
−Foto: Foto: Stadt Regensburg

Die Polizei appelliert an die Vernunft der Autofahrer, in Zukunft in der Nacht von Freitag auf Samstag nicht mehr am Alten Kornmarkt zu parken. Durch die Verlagerung des Wochenmarktes, darf dort ab Freitag, 24 Uhr nicht mehr geparkt werden. Vergangenes Wochenende mussten insgesamt sechs Autos abgeschleppt werden.

REGENSBURG Die Polizei weist nochmals ausdrücklich auf die geänderten Parkzeiten am Alten Kornmarkt hin. Seit letztem Wochenende findet der Wochenmarkt auf dem Alten Kornmarkt statt. Die Verlagerung vom Donaumarkt zum Kornmarkt hat zur Folge, dass ab Freitag, 24 Uhr am Alten Kornmarkt nicht mehr geparkt werden darf. Diese neue Parksituation ist trotz umfangreicher Beschilderung und nachhaltiger  Presseveröffentlichungen bei den parkplatzsuchenden Autofahrern noch nicht angekommen. Die Polizei musste am letzten Wochenende feststellen, dass der gesamte Alte Kornmarkt auf der Süd- und Nordseite nach 24 Uhr verparkt war. Nur durch einen verstärkten Polizeieinsatz konnten die meisten Fahrzeughalter verständigt werden. Dazu wurden auch Durchsagen in den umliegenden Gaststätten veranlasst. Die Zahl der abgeschleppten Fahrzeuge konnte so auf sechs PKw`s minimiert werden.

Diese umfangreichen Verständigungsmaßnahmen können von der Polizei jedoch nicht jedes Wochenende geleistet werden. Die Polizei bittet deshalb die Autofahrer mit Nachdruck, unbedingt die  neue Beschilderung zu beachten, da den Falschparkern  sonst kostenintensive Abschleppmaßnahmen nicht erspart werden können. Die Freimachung des Alten Kornmarkt und die Abschleppmaßnahmen sind erforderlich, damit die Marktstände in der Nacht aufgebaut werden können. Dazu wird als zusätzliche Maßnahme der Stadt Regensburg die Zufahrt auf der Südseite des Alten Kornmarkts ab 22 Uhr mit  einer Schranke versperrt.

Die Polizei appelliert deshalb nochmals an die parkplatzsuchenden Autofahrer, den Alten Kornmarkt in der Nacht von Freitag auf Samstag, ab 24 Uhr, zu meiden und für den Pkw einen anderen Parkplatz zu suchen.

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