Bewerbung bis 2. März
Wer will Jugendschöffe werden?

18.01.2018 | Stand 24.07.2023, 23:54 Uhr
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Der Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab muss heuer wieder Vorschlagslisten für die Jugendschöffen beim Jugendschöffengericht und der Jugendkammer Weiden aufstellen. Die fünfjährige Amtsperiode dieser Schöffen beginnt am 1. Januar 2019 und endet zum 31. Dezember 2023.

LANDKREIS NEUSTADT AN DER WALDNAAB Männer und Frauen, die sich für dieses Ehrenamt freiwillig zur Verfügung stellen wollen, können sich bis spätestens 2. März beim Kreisjugendamt Neustadt an der Waldnaab, Zacharias-Frank-Straße. 14, 92660 Neustadt an der Waldnaab, Zimmer-Nummer 110, unter der Telefonnummer 09602/ 79-2503 oder bei ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich, schriftlich oder telefonisch melden.

Bei der Anmeldung sind unter anderemanzugeben: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße und Telefonnummer, kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung.

Bewerber für das Schöffenamt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollen sie beispielsweise Deutsche sein. Bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 müssen sie älter als 25 Jahre sein und dürfen andererseits zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem sollen Bewerber zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wohnen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des oft anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Darüber hinaus sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Schwandorf