Das Landratsamt informiert
Wenn der Unterricht wegen ungünstigen Witterungsbedingungen ausfallen muss ...

17.11.2019 | Stand 02.08.2023, 15:32 Uhr
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In den kommenden Wochen und Monaten gibt es wieder Tage, an denen ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse und Sturmtiefs, es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen können, zum Schutz der Schülerinnen und Schüler den Schulunterricht ausfallen zu lassen. Das Landratsamt informiert zum Prozedere.

LANDKREIS REGENSBURG Entscheidungen über witterungsbedingten Unterrichtsausfall müssen unter Einbeziehung der betroffenen Personengruppen meist kurzfristig und zügig getroffen werden. Weiterhin gilt es, die Öffentlichkeit, insbesondere die Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigte, rechtzeitig, nach Möglichkeit am Vortag, über die Entscheidung, ob Unterricht ausfällt, zu informieren.

Die Entscheidung über einen großflächigen oder regional begrenzten Unterrichtsausfall trifft eine so gennnte „Lokale Koordinierungsgruppe Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsverhältnissen“. In diese Koordinierungsgruppe sind Vertreter aller Schularten sowie gegebenenfalls Vertreterinnen und Vertreter des Landratsamtes und der Stadt Regensburg unter Federführung der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Regensburg eingebunden.

Die lokale Koordinierungsgruppe Schulausfall entscheidet, ob die Witterungsbedingungen im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt einen geordneten Unterrichtsbetrieb nicht mehr zulassen und der Unterricht ausfällt. Die Entscheidung ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises bzw. der Stadt Regensburg sowie für die Volkshochschulen im Landkreis Regensburg.

Die Koordinierungsstelle informiert alle betroffenen Schulen, die Ministerialbeauftragten der weiterführenden Schulen, sowie über eine Online-Datenbank die Rundfunkanstalten, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus und die Regierung der Oberpfalz. Erziehungsberechtigte können sich darüber hinaus auch auf den Webseiten ihrer Schulen sowie auf den Webseiten des Landratsamtes unter www.landkreis-regensburg.de bzw. der Stadt Regensburg unter www.regensburg.de und des Staatlichen Schulamts unter www.schulamt.schulen2.regensburg.de informieren. Eltern/Erziehungsberechtigte werden gebeten, bei entsprechenden Witterungsbedingungen die Radiomeldungen zu verfolgen (Radio Charivari, Antenne Bayern, Bayerischer Rundfunk).

Für Schülerinnen und Schüler, welche die Mitteilung nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die dennoch im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung an der Schule gewährleistet.

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