Fehlende Unterlagen beim Zoll:
Weit gereister Fischotterschädel beschlagnahmt

19.12.2018 | Stand 04.08.2023, 3:21 Uhr
−Foto: n/a

Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen sind strafbar

FLUGHAFEN Den präparierten Schädel eines Fischotters (wissenschaftliche Bezeichnung: Lutrinae spp.) fanden Zöllner bei einer Kontrolle in einem Luftpostpaket am Flughafen München. Die gesetzlich zwingend notwendigen Dokumente für die Einfuhr in die Europäische Union lagen für das Transferpaket, das von Kanada nach Italien an eine Privatperson versandt werden solte, nicht vor. Somit hat der Münchner Zoll das Exponat beschlagnahmt.

„Fischotter sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart. Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.

Tipp des Münchner Zolls: Die App „Zoll und Post“ ist kostenlos im Apple App Store und im Google Play Store verfügbar und liefert wertvolle Informationen zu gesetzlichen Bestimmungen, berechnet mit dem integrierten Abgabenrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die gefährlich oder verboten sind. Detaillierte Informationen zu Postsendungen und Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren sind auch auf der Website des Zolls unter www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und Unternehmen zu finden.

Erding