Gegen eine 63-Jährige aus dem nördlichen Landkreis lagen fünf Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wegen Nichtbezahlen von Bußgeldbescheiden des Landratsamtes Neumarkt in Höhe von jeweils 1.000 Euro plus Verfahrenskosten vor.
NEUMARKT Sie konnte am Freitag, 11. Januar, angetroffen werden und bezahlte die offenen Geldbußen und wendete somit eine Haftstrafe ab.
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