Manipuliertes Reisedokument
Was so ein Kaugummi nicht alles anrichtet

13.03.2019 | Stand 03.08.2023, 12:52 Uhr
−Foto: n/a

Türke machte neunjährigen Sohn für seinen gefälschten Ausweis verantwortlich

FLUGHAFEN Wenn man seinen Aussagen Glauben schenken mag, haben ein Kaugummi und sein neunjähriger Sprössling einen in Deutschland lebenden Türken am Dienstag, 12. März, in eine missliche Lage gebracht. Der 39-Jährige war aus seinem Geburtsland in München angekommen. Als er die Einreisekontrolle durchlaufen musste, zeigte der anerkannte Flüchtling den Bundespolizisten seinen Reiseausweis für Flüchtlinge. Den Beamten fiel nicht nur auf, dass der Mann gerade aus dem Staat einreiste, der ihn offenbar verfolgte. Sie entdeckten auch Manipulationen an Dateneinträgen in dem vorgelegten Dokument. Der Ertappte seinerseits hatte gleich einen Schuldigen für das Problem mit dem Ausweis, nämlich einen Kaugummi, ausgemacht. Dennoch stellten die Bundesbeamten das Dokument sicher und schickten den Türken mit einer Strafanzeige im Gepäck zum zuständigen Ausländeramt.

Bei der Einreisekontrolle des Fluges aus Istanbul zogen Bundespolizisten im Terminal 1 am Dienstagnachmittag einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Verkehr. Der Reisende hatte den Beamten einen deutschen Reiseausweis für Flüchtlinge, ausgestellt nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, vorgelegt. Dieses Dokument wird zum Beispiel in Deutschland für Menschen ausgestellt, die glaubhaft darstellen können, dass ihnen in ihrem ursprünglichen Heimatland staatliche Verfolgung und/oder Folter droht. Dabei tragen die zuständigen Behörden auf der zweiten Seite des Reiseausweises meist Staaten ein, in denen dieses Reisedokument keine Gültigkeit hat. Dies ist im Normalfall der Staat, in dem dem Ausweisinhaber die staatliche Verfolgung droht. So auch im Dokument des Türken; die ausstellende Behörde hatte bei der Ausstellung des Dokuments im Jahr 2018 verfügt, dass der Reiseausweis nicht in der Türkei gelten soll, und dazu auf Seite Zwei das Kürzel TUR eingetragen. Aber gerade dieses Kürzel war erkennbar für die Bundespolizisten aus dem Pass radiert worden. Zudem kam der 39-Jährige ja gerade aus dem Land, das ihn seiner damaligen Aussage zufolge verfolgt.

Also zogen die Bundespolizisten den polizeibekannten Augsburger wegen des Verdachts des Veränderns von amtlichen Ausweisen erst einmal aus dem Verkehr und baten ihn zur Wache.

Während der Vernehmung tischte der Beschuldigte den Beamten eine schon aufgrund seiner Reise in einen sogenannten Verfolgerstaat eine schier unglaubliche Geschichte auf. Er habe mit seinem neunjährigen Kind Kaugummi gekaut und sich dabei seinen Reiseausweis angesehen. Sein Sprössling habe den Ausweis in Händen gehalten und ihn gefragt, was das Kürzel „TUR“ zu bedeuten habe. Nachdem er sich unwissend gezeigt habe, habe er gar nicht so schnell schauen können, wie das Kind seinen Kaugummi genau auf den Eintrag mit den unbekannten drei Buchstaben geklebt habe. Er selbst habe dann das klebrige Etwas umgehend wieder entfernt. Dabei sei die Beschädigung des Papiers entstanden und der Eintrag des Länderkürzels seines Geburtsstaates verschwunden.

Unabhängig von der bundespolizeilichen Kontrolle hatten Beamte des Zolls im Erdinger Moos im Reisegepäck des Türken darüber hinaus einen gültigen türkischen Reisepass gefunden.

Trotz der interessanten und einfallsreichen Geschichte nahmen die Bundespolizisten dem 39-Jährigen den Reiseausweis ab, zeigten ihn wegen Veränderns von amtlichen Ausweisen an und schickten ihn zur Ausländerbehörde an seinem Wohnort. Die Mitarbeiter dort werden sich mit den Informationen der Bundespolizisten sicherlich die damalige Geschichte des vermeintlich Verfolgten nochmals genauer anschauen.

Erding