Landtags- und Bezirkswahl 2018
Wahlkreisausschuss Oberbayern beschließt Zulassung der eingereichten Wahlkreisvorschläge

18.08.2018 | Stand 31.07.2023, 0:58 Uhr
−Foto: n/a

Wahlkreisvorschläge von 17 Parteien für die Landtagswahl bzw. 14 Parteien für die Bezirkswahl hat der Wahlkreisausschuss Oberbayern unter Vorsitz von Regierungspräsidentin Maria Els am Freitag, 17. August, für die Landtags- und Bezirkswahl am 14. Oktober 2018 zugelassen.

LANDKREIS MÜHLDORF/OBERBAYERN Die von der Allianz Deutscher Demokraten und der Sozialen Bürgervereinigung Deutschland eingereichten Wahlvorschläge hat der Wahlkreisausschuss für die Landtagswahl nicht zugelassen, da die nötige Anzahl von 2.000 Unterstützungsunterschriften nicht beigebracht wurde. Für die Bezirkswahl hat der Wahlkreisausschuss die Wahlvorschläge der Allianz Deutscher Demokraten und der Sozialen Bürgervereinigung Deutschland aus dem gleichen Grund nicht zugelassen. Die Entscheidungen über die Wahlkreisvorschläge sind noch vorläufig, da noch bis Montag, 20. August 2018, 18:00 Uhr, dagegen Beschwerde eingelegt werden kann. Dazu befugt sind der Landeswahlleiter (nur für die Landtagswahl), die Regierungspräsidentin als Wahlkreisleiterin und die Beauftragten der Parteien. Über eine Beschwerde würde der beim Bayerischen Landesamt für Statistik für diesen Zweck gebildete Beschwerdeausschuss am 23. August 2018 entscheiden. Amtlich sind die Bewerberlisten mit ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Staatsanzeiger.

Der Wahlkreisausschuss beschloss einstimmig die Zulassung von 17 der 19 im Wahlkreis Oberbayern eingereichten Wahlkreisvorschläge zur Landtagswahl:

1. Christlich-Soziale Union in Bayern e. V. (CSU)

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

3. Freie Wähler Bayern (Freie Wähler)

4. Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

5. Freie Demokratische Partei (FDP)

6. Die Linke (Die Linke)

7. Bayernpartei (BP)

8. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

10. Alternative für Deutschland (AfD)

11. Liberal-Konservative Reformer – Die EURO-Kritiker (LKR)

12. mut

13. Partei der Humanisten (Die Humanisten)

14. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei)

15. Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)

16. Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

17. V-Partei3- Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)

Ebenso wurden insgesamt 14 von 16 Wahlvorschlägen für die Wahl des Bezirkstages zugelassen:

1. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)

2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

3. Freie Wähler Bayern (Freie Wähler)

4. Bündnis 90/Die Grünen (Grüne)

5. Freie Demokratische Partei (FDP)

6. DIE LINKE (DIE LINKE)

7. Bayernpartei (BP)

8. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)

9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

10. Alternative für Deutschland (AfD)

11. Freie Liste Oberbayern e.V. (FLO)

12. Liberal-Konservative Reformer – Die EURO-Kritiker (LKR)

13. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die ParteiI)

16. Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei)

Die beiliegenden, noch unter dem Vorbehalt ihrer Nachprüfung und amtlichen Veröffentlichung stehenden Listen enthalten – getrennt für die Landtags- und die Bezirkswahl – die Bewerber der Wahlkreisvorschläge der Parteien in der Reihenfolge ihres Listenplatzes. Soweit Bewerber in einem Stimmkreis zugleich als Direktkandidaten auftreten, ist dies jeweils in Klammern vermerkt.

Der Wahlkreisausschuss setzt sich aus der Wahlkreisleiterin sowie sechs weiteren von ihr berufenen Beisitzern zusammen. Bei der Auswahl der Beisitzer wurden die Parteien und Wählergruppen in der Reihenfolge der bei der letzten Landtagswahl im Wahlkreis Oberbayern erreichten Stimmenzahl angemessen berücksichtigt und die von ihnen vorgeschlagenen Stimmberechtigten berufen. Dementsprechend hatte die Wahlkreisleiterin drei Beisitzer von der CSU, einen Beisitzer von der SPD, einen Beisitzer der Freien Wähler und einen Beisitzer der Grünen berufen. Zur Sitzung zusätzlich eingeladen waren außerdem die Beauftragten der Parteien, die zu Landtags- oder Bezirkswahl einen Wahlkreisvorschlag eingereicht haben. Der Wahlkreisausschuss hat unter anderem die korrekte Abwicklung des Aufstellungsverfahrens und die Wählbarkeit der im Wahlkreisvorschlag enthaltenen Bewerber geprüft. Der Wahlkreisausschuss schloss sich dem Ergebnis der von der Wahlkreisleiterin durchgeführten Vorprüfung der Wahlkreisvorschläge an.

Auf der Grundlage des Beschlusses des Wahlkreisausschusses werden die Regierung von Oberbayern und der Bezirk Oberbayern in den nächsten Tagen den Druck der zur Wahl in Oberbayern insgesamt notwendigen etwa 14 Millionen Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl veranlassen. Die Stimmzettel werden für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen bis spätestens 5. September 2018 an die Stimmkreisleiter in den Kreisverwaltungsbehörden zur Weitergabe an die Gemeinden und bis spätesten 7. September 2018 an die kreisfreien Gemeinden versandt.

Sowohl bei der Landtags- als auch bei der Bezirkswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen: eine zur Wahl eines Stimmkreisabgeordneten („Erststimme“) und eine zur Wahl eines Wahlkreisbewerbers („Zweitstimme“). Neben den Stimmzetteln für die „Erststimmen“ (Direktkandidat) sind auch die Stimmzettel für die „Zweitstimme“ (Liste) auf den jeweiligen Stimmkreis bezogen vorzubereiten, da Direktkandidaten im eigenen Stimmkreis nicht auf der Wahlkreisliste zur Wahl gestellt werden können. Für Oberbayern sind damit insgesamt 124 verschiedene Stimmzettelversionen zu drucken.

Mühldorf a.Inn