Landtags- und Bezirkswahl 2018
Wahl in Bayern, so geht’s

10.09.2018 | Stand 28.07.2023, 23:53 Uhr
−Foto: n/a

Start der Stimmzettelauslieferung in Niederbayern. Besonderheit bei den Stimmzetteln im Stimmkreis 201 Deggendorf.

BAYERN Am 30. August 2018 startete im Wahlkreis Niederbayern die Auslieferung der rund 3,7 Millionen Stimmzettel für die Landtags- und Bezirkswahl. Spätestens am 11. September werden die amtlichen Stimmzettel bei allen Gemeinden vorrätig sein, sodass die Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnen kann.

In diesem Zusammenhang weist der Wahlkreisleiter des Wahlkreises Niederbayern auf Folgendes hin:

Bei der Landtagswahl hat jeder Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme (kleiner Stimmzettel) wird der Stimmkreisabgeordnete gewählt, mit der Zweitstimme (großer Stimmzettel) ein Wahlkreisabgeordneter. Für die Bezirkswahl gilt Entsprechendes.

Der kleine Stimmzettel enthält die Direktkandidaten des jeweiligen Stimmkreises. Auf dem großen Stimmzettel sind alle in einem Wahlkreis zur Wahl stehenden Kandidaten aufgeführt, also neben den eigentlichen Listenkandidaten einer Partei grundsätzlich auch die Stimmkreiskandidaten. Hiervon gibt es eine Ausnahme: Da nach dem Landeswahlgesetz die Stimmkreisbewerber im eigenen Stimmkreis auf der Wahlkreisliste nicht zur Wahl aufgestellt werden können, steht der Direktkandidat hier nicht (zusätzlich) auf dem Stimmzettel zur Wahl eines Wahlkreisabgeordneten. Das bedeutet, dass auch die großen Stimmzettel in jedem Stimmkreis unterschiedlich sind. Bei neun Stimmkreisen im Wahlkreis Niederbayern ergeben sich daher für die Landtags- und Bezirkswahl insgesamt 36 unterschiedliche Stimmzettel (je vier für jeden der neun Stimmkreise).

Anders als bei der Bundestagswahl ist bei der Landtags- und Bezirkswahl nicht nur die Zweitstimme entscheidend für die Sitzverteilung. Für die Sitzverteilung im Landtag und im Bezirkstag werden Erst- und Zweitstimmen zusammengezählt. Die Summe aus Erst- und Zweitstimmen bestimmt auch die Reihenfolge der Gewählten und der Listennachfolger einer Wahlkreisliste.

Nach dem bayerischen Wahlrecht wird grundsätzlich auch die Zweitstimme einem bestimmten Bewerber gegeben und dieser auf dem Stimmzettel angekreuzt. Allerdings ist die Stimmabgabe auch gültig, wenn der Wähler statt eines Bewerbers den Wahlkreisvorschlag als solchen – also eine bestimmte Partei – ankreuzt. Dass auf dem großen Stimmzettel beim Namen der Partei kein Kreis zum Ankreuzen aufgedruckt ist, ändert daran nichts. Die Kennzeichnung der Partei kann statt eines Kreuzes beim Namen der Partei auch auf andere eindeutige Weise erfolgen (z. B. Unterstreichen, Einkreisen). Diese Stimme wird dann der betreffenden Partei bei der Sitzverteilung zugerechnet. Die Reihenfolge innerhalb dieser Liste wird dadurch nicht beeinflusst.

Für den Stimmkreis 201 Deggendorf wird auf eine Besonderheit hingewiesen:

Hat eine Partei im gesamten Wahlkreis nur einen Stimmkreisbewerber und daneben keine weiteren Kandidaten aufgestellt (was rechtlich zulässig ist), dann erscheint im Stimmkreis dieses Bewerbers auf der Wahlkreisliste der entsprechenden Partei kein Bewerber. Der große Stimmzettel enthält in diesem Stimmkreis nur den Namen der betreffenden Partei. Die Spalte darunter, in der üblicherweise ein einzelner Wahlkreisbewerber angekreuzt werden kann, bleibt leer. Will der Wähler einer solchen Partei seine Zweitstimme geben, hat er (nur) die Möglichkeit, den Wahlvorschlag der Partei als solchen zu kennzeichnen.

Es handelt sich also nicht um einen Druckfehler oder ein Versehen, sondern folgt aus der oben dargestellten Rechtslage.

Deggendorf