Silvesterfeuerwerk
Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern

29.12.2017 | Stand 03.08.2023, 9:49 Uhr
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Silvester. Feuerwerk. Remmidemmi. Dabei kommt es regelmäßig zu Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet, beziehungsweise illegale oder selbst gebaute Silvesterböller

ROSENHEIM „ Nur Erwachsene (ab 18 Jahre) dürfen zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen (Feuerwerk der Kategorie F 2). Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1), z. B. Tischfeuerwerk,

Wunderkerzen und andere Artikel, das für den Gebrauch im Haus bestimmt ist, darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und dies das ganze Jahr über. Feuerwerk der Kategorien

F3 und F4 dagegen darf nur mit besonderer behördlicher Erlaubnis verkauft, besessen und abgebrannt werden.

„ Silvesterfeuerwerk darf in den Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Eine Zuwiderhandlung ist nach dem Sprengstoffgesetz strafbar.

„ Die Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt

für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen sein. Geprüfte und zugelassene Böller sind an einem amtlichen Zulassungszeichen zu

erkennen. In Deutschland darf nur zugelassenes Feuerwerk gekauft und abgebrannt werden.

Nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind verboten.

Denn illegale Feuerwerkskörper können schwere Verletzungen zur Folge haben, z. B. Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden.

Silvesterfeuerwerkskörper nur im regulären Einzelhandel kaufen

„ Silvesterfeuerwerk sollte man nur in regulären Geschäften kaufen, z. B. Supermärkten. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.

Denn auch das -Zeichen kann gefälscht sein.

„ Illegales, d. h. in Deutschland verbotenes, Feuerwerk wird oft von „fliegenden“ Händlern (ohne Ladenlokal), z. B. auf Festen oder Veranstaltungen, verkauft.

„ Feuerwerkskörper im Internet nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.

„ Keine Feuerwerkskörper aus dem Ausland kaufen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind und unter Umständen sogar lebensgefährlich sein können.

Nicht geprüfte und zugelassene Böller sind in Deutschland verboten, Besitz, Weitergabe und Abbrennen sind gemäß Sprengstoffgesetz

strafbar. Es drohen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 Euro.

Darüber hinaus ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper

verboten. Sie stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoff- und Zollrecht dar.

Silvesterknaller selber basteln: Lebensgefährlich und strafbar

„ Wer Silvesterfeuerwerk selber herstellt, bringt sich in große Gefahr. Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische

Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen,

aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein. Jährlich sterben Menschen bei der Herstellung illegaler Sprengstoffe. Hinzu kommt, dass sich derjenige strafbar macht, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet selbst herstellt. Solche Explosivstoffe (Selbstlaborate)

unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Strafbar ist ebenfalls das Herbeiführen einer Explosion.

Nicht überall erlaubt: Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern

„ Silvesterfeuerwerkskörper dürfen in Deutschland nur zum Jahreswechsel, vom 31. Dezember bis zum 01. Januar, gezündet werden.

„ In manchen Gemeinden ist das Abbrennen der Böller nur zwischen 18.00 Uhr abends und 06.00 Uhr morgens erlaubt.

„ In einigen Innenstädten oder fest gelegten Bereichen ist das Zünden von Feuerwerkskörpern, z. B. wegen hoher Brandgefahr aufgrund von Reet- oder Fachwerkhäusern, untersagt.

„ In unmittelbarer Nähe von z. B. Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sind Feuerwerke generell verboten.

„ Darüber hinaus können die Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerk auch komplett verbieten.

Silvesterfeuerwerk sicher nutzen

„ Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.

„ Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.

„ Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.

„ Immer einen Schutzabstand von acht Metern zu Personen und Gebäuden einhalten.

„ Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z. B. Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.

„ Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (z. B. schwere Flaschen) verwenden.

„ Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.

„ Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.

„ Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.

Entsorgung von abgebranntem Silvesterfeuerwerk

Wer sich am Silvestertag mit Böllern am Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Weitere Informationen gibt es unter www.polizei-beratung.de

Mühldorf a.Inn