Aufmerksame Grenzpolizisten
Vollzug eines Haftbefehls und Verstoß gegen das Waffengesetz

23.10.2019 | Stand 03.08.2023, 1:49 Uhr
−Foto: n/a

In kurzer Zeit zwei Fahndungserfolge erzielt

MARKTL- Innerhalb einer Stunde landeten die Burghauser Grenzpolizisten Sonntagnacht an der B12 Höhe Marktl zwei Fahndungstreffer: Gegen den Insassen eines Kleinbusses mit moldauischem Kennzeichen stand ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin wegen einem Eigentumsdelikt offen. Der 35-jährige Moldauer konnte die erforderliche Summe vor Ort aufbringen und damit der vom Gericht verhängten Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.

Kurz darauf stoppten die Burghauser Grenzpolizisten einen Renault mit französischer Zulassung. Fahrzeuglenker war ein 28-jähriger Franzose. Im Seitenfach der Fahrertür fanden die Polizisten einen aus Frankreich stammenden Pfefferspray ohne Kennzeichnung. Ein „Anti-Aggressionsspray“ dieser Art darf in Deutschland nicht mitgeführt werden. Die Grenzpolizisten stellten den verbotenen Gegenstand sicher und die Staatsanwaltschaft verfügte eine Sicherheitsleistung für das weitere Verfahren, die der Franzose auch sogleich ableisten konnte.

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