Umleitung nach Kirchberg
Vollsperrung der Kreisstraße REG 5 im Bereich zwischen Kirchberg und Mitterbichl

12.09.2017 | Stand 28.07.2023, 19:40 Uhr
−Foto: n/a

Die Sperre erfolgt ab Montag, 10. Juli, und dauert bis Freitag, 28. Juli.

REGEN Am kommenden Montag, 10. Juli, beginnen die Bauarbeiten für die Instandsetzung der Kreisstraße REG 5 im Bereich zwischen der Staatsstraße 2134 in Kirchberg und Mitterbichl. Um diese Arbeiten technisch einwandfrei und verkehrssicher durchführen zu können, muss dieser Straßenbereich vom Montag, 10. Juli bis einschl. Freitag, 28. Juli, für den gesamten Verkehr gesperrt werden.

Der Verkehr wird dabei von Kirchdorf kommend über die B 85 zur Ellerbacher Kreuzung und von dort über die Kreisstraße REG 12 nach Kirchberg umgeleitet. Von Kirchberg kommend erfolgt die Umleitung analog in umgekehrter Richtung.

Die Anliegergrundstücke sind jederzeit jeweils aus einer Richtung erreichbar. Eine genauere Information der Anlieger zu den jeweiligen Sperrabschnitten bei den Asphaltierungsarbeiten erfolgt zu gegebener Zeit durch die bauausführende Firma. Das Gewerbegebiet in Kirchberg ist von der REG 12 aus über den Kreisverkehr immer erreichbar. Die Ortschaft Mitterbichl kann von Kirchdorf aus angefahren werden.

Die REG 5 weist im Sanierungsbereich neben tiefgehenden Einzelrissen auch erhebliche Verdrückungen und Netzrisse auf. Um hier diese Schäden dauerhaft zu beheben, ist eine Verstärkung der vorhandenen Tragschicht von 8 – 10 cm erforderlich. Dabei werden vorher die schadhaften Verschleißschichten in einer Stärke von 6 – 8 cm abgefräst. Tiefergehende Schadstellen werden unter Verwendung eines vorbituminierten Glasfasergewebes saniert. In Teilbereichen muss aber auch der komplette bituminöse Oberbau erneuert werden. Vor Durchführung der Asphaltierungsarbeiten werden noch die Entwässerungsanlagen teilweise erneuert und ergänzt. Im Abschluss erhält die Fahrbahn eine ca. 4 cm starke Deckschicht. Um eine qualitativ hochwertige Fahrbahndecke zu erhalten und um die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, ist die Vollsperrung unumgänglich. Durch die Vollsperrung kann rationeller gearbeitet werden, was wiederum die Bauzeit verkürzt. Durch die konsequente Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen kann dabei ein Höchstmaß an Sicherheit für die Arbeiter erreicht werden. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen können sich die Arbeiten um einige Tage verzögern. Das Staatliche Bauamt Passau bittet alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Sperrzeit und um Benutzung der ausgeschilderten Umleitungsstrecke. Damit können Behinderungen und Beeinträchtigungen minimiert werden.

Neu für den Verkehrsteilnehmer: Weitere Informationen zu Straßensperrungen / Umleitungen usw. findet der Bürger unter www.stbapa.bayern.de / Straßenbau / Aktuelles.

Regen