Flughafenprozess
Verteidiger beantragen unisono Freispruch für CAP-Manager

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 18:04 Uhr
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Wie erwartet, beantragte die Verteidiger-Riege im Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landshuter Landgerichts Freisprüche für die ehemaligen CAP-Manager Gerhard W. (64) und Erich S. (72). Ebenso beantragte die Anwältin der als Nebenbeteiligte involvierten CAP, von der Verhängung eines Bußgeldes abzusehen.

FLUGHAFEN MÜNCHEN / LANDSHUT Wie berichtet, hatte Staatsanwalt Dr. Klaus Ruhland in seinem knappen Plädoyer nach der umfangreichen, sich über 33 Verhandlungstage hinziehenden Beweisaufnahme den Vorwurf der Hinterziehung von Sozialabgaben und Lohnsteuer in den Jahren von 2005 bis 2009 in einer Gesamthöhe von 2,9 Millionen Euro als erwiesen angesehen. Allerdings, so schränkte er ein, sei rund eine Million Euro an die Minijobzentrale abgeführt worden, so dass sich der Schaden auf 1,9 Millionen Euro reduziere.

Laut Dr. Ruhland seien festangestellte Mitarbeiter der CAP über die Jahre hinweg bei anderen Sicherheitsfirmen als geringfügig Beschäftigte geführt worden. Diese Drittfirmen seien aber nie Arbeitgeber gewesen, über sie lediglich Überstunden und Feiertagszuschläge abgerechnet worden. Sie hätten als Zahlstellen fungiert, um Abgaben und Steuern für die CAP zu sparen. Für den ehemaligen CAP-Geschäftsführer Gerhard W. aus Wörth hatte der Anklagevertreter eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert, für den Ex-Betriebsleiter und Prokuristen Erich S. aus Manching zweieinhalb Jahre. Für die CAP GmbH hatte der Staatsanwalt schließlich eine Geldbuße in Höhe von 1,4 Millionen Euro beantragt.

Die Anwälte von Erich S., Dr. Robert Jofer und Stefanie Mayer schilderten den 72-Jährigen als gewissenhaften und zuverlässigen Betriebsleiter, der immer auf Ehrlichkeit bedacht gewesen sei. Er habe mit der Einführung des „Modells” nichts zu tun gehabt, das sei schon lange vor seiner Zeit Usus gewesen. Die entsprechenden Entscheidungen seien von der FMG und dem Aufsichtsrat getroffen worden. Tatsächlich habe es zwei Arbeitgeber gegeben, so begründeten die Anwälte ihre Freispruch-Anträge, man könne Erich S. höchstens einen unvermeidbaren Verbotsirrtum vorwerfen, schließlich sei er kein Jurist.

Dr. Jofer kritisierte, im Prozessverlauf habe sich der Eindruck verfestigt, dass „die Wirtschaftsstrafkammer ein gefestigtes juristisches Weltbild habe, das sich mit dem deckt, was die Staatsanwaltschaft aufgebaut hat.” Dazu komme, dass das die Strafverfolger, u.a. das Hauptzollamt, offenbar mit den Ermittelungen überfordert gewesen seien, Ermittlungsaufträge seien einfach nicht durchgeführt worden. Die Verteidigung sei mit ihren Versuchen, an Beweismittel zu kommen, teilweise „gegen eine Wand gelaufen.”

Im übrigen, so Dr. Jofer, seien von der CAP keine Menschen ausgebeutet worden und niemand habe sich zu Lasten der Sozialkassen die Taschen vollgestopft. Alle Mitarbeiter hätten freiwillig mitgemacht, weil auch ihnen unter dem Strich mehr Geld geblieben sei. „Die Angeklagten sind keine Hasardeure, die sich in ein strafrechtliches Abenteuer stürzten”, so der Anwalt.

Wie seine Kollegen, so verwies auch Anwalt Dr. Kurt Bröckers für Gerhard W. darauf, dass sich sowohl die Frage einer Arbeitnehmerüberlassung bzw. eines unvermeidbaren Verbotsirrtums stelle. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass mit dem Modell vorsätzlich Sozialabgaben und Steuern hinterzogen worden seien, habe sich in der Beweisaufnahme nicht bestätigt. Die damaligen CAP-Verantwortlichen, samt und sonders juristische Laien, hätten auf die zahlreichen Juristen und auf die Verantwortlichen der FMG, die das Modell mehrfach geprüft hätten, vertraut.

Ihren Antrag auf Freispruch auch für die CAP untermauerte Rechtsanwältin Dr. Katharina Wild mit der Feststellung, dass die kleineren Sicherheitsfirmen eigenständige Unternehmen gewesen seien: „Es waren keine Strohmänner, sondern am Markt tätige Unternehmen, die ihre Arbeitnehmer angemeldet und sie mit Aufschlag der CAP in Rechnung gestellt haben.” Das Modell sei kein „Blindflug” gewesen, man habe sich in jeder denkbaren Weise hinsichtlich der Legalität abgesichert - angefangen von Fachanwälten für Arbeitsrecht bis hin zum Finanzamt Erding sowie Juristen bei der FMG und des Ministeriums. Und überall habe man die Auskunft erhalten, dass das Modell zulässig sei.

Das Urteil will die Wirtschaftsstrafkammer am Donnerstag, 15 Uhr, verkünden.

Erding