Foto der Lebensgefährtin
Verschwundener Millionär: Polizei weitet Öffentlichkeitsfahndung aus

07.07.2017 | Stand 27.07.2023, 16:51 Uhr

Die Polizei geht im Fall des verschwundenen Millionärs Georg Luxi in die Offensive. Die Fahnder suchen nun auch mit einem Foto der Lebensgefährtin und in der TV-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" am Mittwoch, 16. Januar, um 20.15 Uhr nach dem Paar.

DEGGENDORF Seit Anfang Januar 2012 ist der 86-jährige Georg LUXI aus Deggendorf verschwunden. Die bisherigen Ermittlungen würden laut Polizei den Verdacht erhärten, dass der vermutlich demente Rentner durch seine Lebensgefährtin Maria Schmidt und deren Sohn gezielt abgeschirmt wird.

Die TV-Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" unterstützt jetzt die Kriminalpolizei Deggendorf bei einer Öffentlichkeitsfahndung in der Sache des aktuell nicht auffindbaren Georg Luxi aus Deggendorf und seiner Lebensgefährtin Maria Schmidt. Die Polizei hofft weiterhin auf Hinweise zum Aufenthaltsort beider Personen.

Der 86-jährige, höchstwahrscheinlich an Demenz erkrankte Georg Luxi aus Deggendorf ist seit etwa einem Jahr von der Bildfläche verschwunden. Zudem stellen sich Fragen hinsichtlich einiger in der Vergangenheit getätigten Vollmachten und Verfügungen des Vermissten zugunsten seiner 76-jährigen Lebensgefährtin. Diese stehe laut Polizei im Verdacht, hierbei strafrechtlich relevant beteiligt zu sein. Sie ist seit dieser Zeit ebenfalls nicht mehr auffindbar.

Die Staatsanwaltschaft Deggendorf führt ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung und Untreue gegen die Lebensgefährtin und deren Sohn und ermittelt zusammen mit der Kriminalpolizei Deggendorf diesbezüglich.

Es ist geplant, den Fall und die Fahndung der beiden gesuchten Personen mit Bildern in der Sendung am Mittwoch, 16. Januar, um 20.15 Uhr im ZDF darzustellen.

Weiterhin wurde in diesem Ermittlungsfall eine Belohnung von 2000 Euro ausgesetzt.

Die Belohnung wird für Hinweise ausgesetzt, die zur Aufklärung der Tat oder Ergreifung der Lebensgefährtin führen.

Der Rechtsweg ist ausgeschossen und die Belohnung ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, gedacht. 

Deggendorf