Bewährungs- und Haftstrafen:
Verdachts des schweren Bandendiebstahls: Urteile gegen drei Männer und eine Frau

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 15:44 Uhr
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Am Landgericht Passau ergingen in dem Strafprozess gegen vier Angeklagte wegen Verdachts des schweren Bandendiebstahls vor der Großen Jugendkammer die Urteile.

Das mutmaßliche Einbrecher-Quartett aus drei Männern (43, 30 und 22) aus dem Raum Waldkirchen und einer Frau (20) aus dem Landkreis Passau soll zwischen August und Oktober 2014 insgesamt 6 Einbrüche verübt haben.

Der Hauptangeklagte wurde wegen schweren Bandendiebstahls in drei Fällen und wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl in 2 Fällen sowie Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren verurteilt.

Zwei weitere Angeklagte, (darunter die angeklagte Frau) erhielten wegen schweren Bandendiebstahls in 3 bzw. 2 Fällen eine Jugendstrafe von 2 Jahren bzw. eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten; die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Der 4. Angeklagte wurde wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und Diebstahls unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Bei der Angeklagten wurde von einer Kostenauferlegung abgesehen, die anderen 3 Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist gegen zwei Angeklagte bereits rechtskräftig.

Passau