Ehemann wurde erschossen
Urteil: Lebenslang für die Witwe von Pfreimd

07.07.2017 | Stand 13.09.2023, 3:34 Uhr
−Foto: n/a

Nach einem spektakulären Indizienprozess ist das Landgericht Amberg zu der Überzeugung gekommen, dass eine 35-jährige Lehrerin aus Pfreimd (Landkreis Schwandorf) im April 2012 ihren Ehemann erschossen hat. Das Urteil: Lebenslange Haft.

AMBERG Der Getötete, ein 39-jähriger Speditionsunternehmer und Hobby-Jäger, war im Keller des gemeinsamen Hauses durch einen Kopfschuss ums Leben gekommen. Zunächst war von Selbstmord die Rede, doch bald schon richtete sich der Tatverdacht auch auf seine Ehefrau, die schließlich im Oktober 2012 festgenommen wurde.

Genau ein Jahr später ist der Mordprozess gegen die Lehrerin nach 14 Verhandlungstagen zu Ende gegangen. Ihr Verteidiger, der Regensburger Rechtsanwalt Robert Hankowetz, war bis zum Schluss von der Unschuld seiner Mandantin überzeugt. „Ich habe es mit einer Frau zu tun, die seit eineinhalb Jahren sagt ,Ich war es nicht‘. Das ist absolut ungewöhnlich, denn irgendwann fällt jeder um“, sagte er gegenüber dem Wochenblatt. In seinem zweistündigen Plädoyer forderte er folglich Freispruch.

Daran, dass er auch das Gericht davon überzeugen kann, hatte Hankowetz jedoch seine Zweifel – weil er das Gefühl nicht los wurde, dass seine Argumente im Prozessverlauf wirkungslos abgetropft sind und stattdessen der „Dorftratsch und die Gerüchteküche“ stärker gewichtet wurden.

Eine ganze Reihe von Annahmen, die zu Prozessbeginn als Fakt angesehen wurden, glaubte der Verteidiger ad absurdum geführt zu haben: Dass der Erschossene ein kerngesunder, kräftiger Mann gewesen sei, dass seine Frau aus Habgier getötet habe und nun arm wie eine Kirchenmaus sei oder dass das Verhältnis des Verstorbenen zu seiner Familie von purer Harmonie geprägt gewesen sei – überall habe er dem Gericht handfeste Gegenargumente geliefert.

„Ich bin aber Strafverteidiger, kein Privatdetektiv“, betonte Hankowetz, dass das Sammeln von Beweisen nicht seine Aufgabe sei. Und das Schlimmste für den Anwalt: „Es wurde dennoch immer nur gegen die Angeklagte ermittelt, etwas anderes ist den Akten nicht zu entnehmen. Das ist keine objektive Ermittlertätigkeit!“

Zusammenfassend sprach der Verteidiger von einem „Indizienprozess, bei dem sehr viel schief gelaufen ist“. Für die Staatsanwaltschaft stand indes ohne Zweifel fest: Es war ein bestialischer Mord, zu ahnden mit lebenslanger Haft für die 35-Jährige. Das Gericht folgte dieser Aufassung.

Schwandorf