Justiz
Urteil gegen Brandstifter (17): Drei Jahre Jugendstrafe und Entziehungskur

08.07.2017 | Stand 12.10.2023, 11:06 Uhr
−Foto: Foto: kamera24

Ein heute 17-Jähriger, der im vergangenen Jahr im Raum Bad Abbach mehrere Brände gelegt hat, ist am Donnerstag, 6. März, vom Jugendschöffengericht in Regensburg in nicht-öffentlicher Sitzung zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde angeordnet.

BAD ABBACH/REGENSBURG Die Brandserie, die Bad Abbach vom 20. März bis zum 28. Juli in Atem gehalten hatte, umfasste insgesamt 23 Brandstiftungen. Neun davon hatte die Staatsanwaltschaft nun angeklagt, diese hatte der damalig 16-Jährige auch frühzeitig nach seiner Verhaftung gestanden. Am 20. März stand eine Holzhütte in Brand, am 29. März folgte eine Feldscheune. Am 22 Mai steckte der 16-Jährige Brennholz in Brand, an 28. Juni ein Gartenhaus und einen Pferdestall. Am 13. Juli fiel dem Brandstifter ein Schuppen zum Opfer, am 18. Juli ebenfalls ein Holzschuppen. Am 21. Juli brannte ein kleines Waldstück (Foto). Die Tat, die dann zur Festnahme führen sollte, geschah am 28. Juli. Dort zündete der 16-Jährige in dem Haus, in dem er wohnte, im Kellerbereich einige Kabel an. Der letztgenannte Fall wurde vom Gericht als schwere Brandstiftung gewertet, in dem Haus waren zur Tatzeit Menschen, ein Bewohner musste wegen einer Rauchgasvergiftung behandelt werden. Der Gesamtschaden dieser neun Taten liegt bei 175.011 Euro. Der größte Einzelschaden beläuft sich auf 91.000 Euro. 

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beantragt. Der heute 17-Jährige leidet an einer Suchterkrankung, die Gerichtssprecher Thomas Rauscher nicht näher beschreiben wollte. Seit Sommer 2013 befindet sich der junge Mann bereits in solch einer Einrichtung und macht eine Therapie, um seine Sucht zu besiegen. Die Verteidigung stellte keinen konkreten Antrag, sie bat um eine "deutlich geringere" Strafe.

Das Jugendschöffengericht verhängte schließlich eine Jugendstrafe von drei Jahren und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Verurteilte wurde nach der Verhandlung wieder in die Einrichtung gebracht. 

Strafmildernd, so Rauscher, sei das "ausführliche und frühzeitige Geständnis" gewertet worden. Der junge Mann habe sich zudem "schuldeinsichtig und reuig" gezeigt, er habe sich auch bei den Geschädigten schriftlich entschuldigt. Die Suchterkrankung, an der der 17-Jährige leidet, habe bei allen Taten eine "erhebliche Rolle gespielt", so Rauscher. Zudem leide der Bad Abbacher an einer posttraumatischen Belastungsstörung, da er kurz vor dem ersten Brand eine traumatische Situation erlebt hatte. Näheres dazu konnte Gerichtssprecher Rauscher nicht bekanntgeben. Strafverschärfend sei die Höhe des Schadens, den die Brände angerichtet haben, gewertet worden. 

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, so muss der Verurteilte zunächst seine Therapie machen. Sollte er diese erfolgreich abschließen, so könnte der Rest der Strafe dann zur Bewährung ausgesetzt werden. 

Sicher ist, dass der heute 17-Jährige nicht für einen Brand im Januar 2013 in Frage kommt, bei dem es in dem Haus gebrannt hat, in dem der junge Mann selbst gewohnt hat. Auch für den Brand am 3. Mai, bei dem an einem landwirtschaftlichen Anwesen ein Schaden von rund 500.000 Euro entstanden ist, trägt der Bad Abbacher keine Verantwortung. Diese Brandstiftung hatte er von Anfang an bestritten. Unklar ist weiterhin, wer die restlichen Kleinbrände gelegt hat. Und, warum die Serie mit der Verhaftung des Bad Abbachers abgerissen ist. Hier müssen nun die Ermittler der Polizei eine Antwort finden. 

Alle weiteren Infos zur Brandserie gibt es im Internet unter www.wochenblatt.de.

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