Russinnen mit falschen Visa unterwegs:
Urlaub sollte man besser rechtzeitig buchen!

21.01.2020 | Stand 03.08.2023, 22:37 Uhr
−Foto: n/a

Bundespolizisten schicken Urlauberinnen wieder nach Hause

FLUGHAFEN Dem Vernehmen nach wollte eine Russin mit ihrer 16-jährigen Tochter in München Urlaub machen – doch mit einem französischen Visum ist das nicht so einfach. Am Montagnachmittag, 20. Januar, gerade angekommen aus Moskau, erzählte die Frau dies Bundespolizisten bei der Passkontrolle. Nachdem die 49-Jährige dazu die russischen Reisepässe mit französischen Schengenvisa vorgelegt hatte, mussten die beiden Damen die Grenzpolizisten zur näheren Prüfung der Reiseumstände auf die Wache begleiten. Hier dämmerte der vermeintlichen Urlauberin offenbar, was auf sie zukommen könnte, und sie nutzte die Zeit, um sich noch schnell eine Hotelbuchung in Frankreich zu besorgen. Zum Schluss musste die Moskauerin aber feststellen, dass eine nachträgliche Hotelbuchung nicht wirklich glaubhaft ist. Am Abend musste sie somit mit einer Strafanzeige wegen Visumserschleichung im Gepäck direkt wieder zurück in ihre Heimatstadt fliegen.

Die 16-Jährige sollte den geplanten Urlaub dazu nutzen, Deutsch zu lernen und ihre Sprachfertigkeiten verfestigen. Die Grenzpolizisten aber erklärten der 49-jährigen Moskauerin, dass sie für einen Aufenthalt in Deutschland auch ein deutsches Visum benötigen. Sie baten die beiden Frauen deshalb zur Klärung der Situation auf die Wache.

Bei der dortigen Befragung erklärte die Russin, eigentlich habe sie ja Urlaub in Paris, der Stadt der Liebe machen wollen, und habe dazu deshalb über ein Reisebüro die Visa bei der französischen Botschaft in Moskau beantragt. Aufgrund der gefährlichen politischen Lage in der Grande Nation habe sie später ihre Reisepläne aber geändert. Schließlich sollte man ja ein Kind keiner solchen Gefahr aussetzen. Außerdem sei die Reise nach Frankreich dann auch zu teuer gewesen, und die Dame im Reisebüro habe ihr versichert, dass sie mit dem Visum problemlos auch nach München anstatt nach Paris reisen könne. Daher wolle sie jetzt Urlaub in Bayern machen.

Nachdem die Bundespolizisten die Befragte mit dem Umstand konfrontierten, dass sie ihr Hotel in München nachweislich schon vor der Visabeantragung gebucht hatte, überdachte die 49-Jährige wohl ihre Reisepläne erneut. Mit dem Hinweis, sie habe ja einen kurzen Abstecher nach Frankreich geplant, präsentierte sie den Polizisten neben der Hotelbuchung in der bayerischen Landeshauptstadt vom 20. bis 25. Januar auch noch eine Buchung eines Hotels im französischen Straßburg vom 23. auf den 24. Januar. Auf die Frage, warum sie zwei Hotels zum gleichen Zeitraum buche, zeigte die Russin sich empört und ließ die Beamten wissen, dass dies wohl ihre Sache sei.

Ein Anruf im besagten Hotel in der Stadt am Rhein sollte die Frage schließlich relativ plausibel erklären. Die 49-Jährige hatte die Buchung in Straßburg kurzerhand mit ihrem Mobiltelefon wenige Minuten vor der Befragung von der Wache der Bundespolizei aus getätigt. Zusammen mit den doch recht widersprüchlichen Aussagen der Reisenden verstärkte diese Information den Verdacht der Ermittler, dass die Frau die französischen Visa unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erschlichen hatte. Also zeigten sie die Russin wegen des Verdachts der Visaerschleichung und der versuchten unerlaubten Einreise an und annullierten die Visa.

Bevor die beiden Moskauerinnen schließlich am Abend ihren Rückflug in die Heimatstadt antreten mussten, musste die 49-Jährige auch noch ihre Reisekasse erleichtern und 512 Euro zur Sicherung des Strafverfahrens bei den Bundespolizisten hinterlegen.

Erding