Anfrage an die Staatsregierung
Unwetter und Starkregen nehmen zu – Betroffene bekommen oft keine Versicherung

30.07.2018 | Stand 31.07.2023, 6:06 Uhr
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Wenn einem zweimal hintereinander bei einem Starkregen der Schlamm durch die Garage, das Grundstück und Teile des Hauses gelaufen ist, dann ist das nicht mehr lustig. So war es auch in Hirschau in der Heidenau. Starkregen – ein Begriff, der noch vor einigen wenigen Jahren unbekannt war.

SCHNAITTENBACH/MÜNCHEN In den letzten Jahren nahmen Unwetter und Starkregen zu. Schon zum wiederholten Male wurde Bayern dieses Jahr von Unwetter heimgesucht. Ursachen für Überschwemmungen gibt es viele. Versiegelte Flächen. In das Flussbett eingeengte Gewässer. Auf Starkregen folgt eine Schlammlawine. Die Folge: Keller laufen voll Wasser, Hofeinfahrten, Gärten sind verwüstet, Straßen überschwemmt. Eine Ursache könnte auch die intensive Landwirtschaft bzw. ein großflächiger Maisanbau sein. Wenn dieser Maisanbau noch dazu an einem Hang liegt, können darunterliegende Flächen, zum Beispiel Wohngrundstücke, überflutet werden. Wertvoller Humusboden wird weggeschwemmt. Es fehlt an Schutzmaßnahmen gegen Erosion.

Nach einem solchen Starkregen wurde der Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl (SPD) eingeladen, die Folgen so einer Überschwemmung zu begutachten. Mit einer schriftlichen Anfrage hat Strobl daraufhin einige Fragen an die Staatsregierung gestellt. So wollte er zum Beispiel wissen, welche fachlichen und finanziellen Möglichkeiten die Staatsregierung hat, um den Kommunen Unterstützung bei Schäden durch Starkregenfälle zukommen zu lassen. Könnten zum Beispiel auch spezielle Erosionsstreifen bzw. Randstreifen an den Feldern Verbesserungen herbeiführen bzw. eine Erosion verhindern helfen?

Das Bayerische Landwirtschaftsministerium hat zwar 2014 die landesweite Initiative „Bodenständig“ ins Leben gerufen. Landwirte und Gemeinden arbeiten hierbei zum Schutz von Boden und Gewässern zusammen. Das Ministerium schreibt auch, dass die aktuellen klimatischen Veränderungen mit zunehmenden Starkregenereignissen und Trockenphasen Anpassungen der Landschaftsgestaltung und Bodennutzung erfordern. Kernelement sei allerdings das Prinzip der Freiwilligkeit. Wer aber trägt jetzt die Verantwortung für die Schäden, so Strobl. „Die Gemeinde, der Landwirt, die betroffenen Eigentümer oder die Versicherung? Wie schaut es aus, wenn die Versicherungen nach mehrmaligen Schadensereignissen und Schadensregulierungen nicht mehr bereit sind, durch Starkregen gefährdete Grundstücke zu versichern?“

Fragen über Fragen, die gelöst und beantwortet werden sollten. Das Ministerium, so Strobl, hat in seiner Antwort peinlichst darauf geachtet, dass keine zu konkreten Aussagen getroffen wurden. Auf die Frage, welche Möglichkeit die Staatsregierung sehe, durch Unwetter geschädigten Grund- und Hausbesitzern das Verursacherprinzip geltend zu machen, teilt die Staatsregierung mit, dass im Regelfall bei Schäden durch Überschwemmungen, Starkregen und Unwetter nicht automatisch von einem Verursacher ausgegangen werden könne. Nur im Einzelfall, wenn ein tatsächlicher Verursacher feststehe, welcher durch seine Handlungen diese Schäden erst ermöglicht habe bzw. sie durch pflichtwidriges Verhalten herbeigeführt habe, sei eine Schadensersatzpflicht des Verursachers möglich.

Bei mehrmaligen Schadensfällen hintereinander kann es durchaus passieren, dass es Probleme mit der Versicherung gibt. „Wie sieht die Staatsregierung die drohende Problematik, dass Versicherungen nach mehrmaligen Schadensereignissen und Schadensregulierungen nicht mehr bereit sind, durch Starkregen ,gefährdete‘ Grundstücke zu versichern?“, wollte Strobl wissen. Dazu die Staatsregierung: „Es gibt zahlreiche Versicherer, die im Fall von Vorschäden in den letzten fünf bzw. zehn Jahren keine neuen Wohngebäudeversicherungsverträge abschließen. Allerdings gibt es auch Versicherungsunternehmen, die Versicherungen unabhängig von etwaigen Vorschäden anbieten bzw. einen Vertragsschluss erst nach zum Beispiel zwei Vorschäden innerhalb der letzten fünf Jahre ablehnen.“ In Hirschau gab es jetzt zwei Schäden hintereinander. „Diese Aussagen helfen den betroffenen Grundstückseigentümern aber nicht weiter“, meint Strobl dazu.

Schwandorf