In Japan wollten sie ihn auch nicht
Untergetauchter Augsburger am Flughafen geschnappt

17.01.2018 | Stand 24.07.2023, 23:14 Uhr
−Foto: Foto: Bundespolizei

In Deutschland wegen gefährlicher Körperverletzung gesucht, hatte er sich vor vier Jahren ins Ausland abgesetzt, war offensichtlich in Japan untergetaucht.

FLUGHAFEN Jetzt haben ihn die Behörden im Land der Morgenröte aufgespürt und ihn über Polen zurück nach Deutschland geschickt.

Am späten Dienstagabend klickten bei der Ankunft eines 29-Jährigen aus Warschau die Handschellen.

Als Bundespolizisten, von der Airline über seine Ankunft informiert, den gebürtigen Ukrainer in Empfang nahmen, sind sie auf zwei offene Haftbefehle gestoßen.

Zum einen war der damalige Student vom Augsburger Amtsgericht bereits im Juni 2013 wegen Körperverletzung zu 850 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 85 Tagen Haft verurteilt worden. Nachdem der Verurteilte die Strafe schuldig geblieben war, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft in der Fuggerstadt im März des Folgejahres mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus. Zum anderen werfen die Strafverfolgungsbehörden in Trier dem jungen Mann gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vor. Da er sich offenbar aus dem Staub gemacht hatte, bevor die Polizei seiner habhaft werden konnte, hatte ein Amtsrichter in der Moselstadt im Januar 2014 einen Untersuchungshaftbefehl gegen den gebürtigen Ukrainer ausgestellt.

Wie sich jetzt herausstellen sollte, war der Gesuchte da bereits in Japan. Er hatte sich im Oktober 2013 in das asiatische Land abgesetzt. Jetzt haben die Behörden im Land des Lächelns den Mann offensichtlich bei einer Kontrolle erwischt und seinen offensichtlich unerlaubten Aufenthalt beendet. Der Deutsche musste in sein Heimatland zurückkehren.

Wie in solchen Fällen üblich, hatten Polizisten am Narita Airport (Tokio) den Missetäter ins Flugzeug nach Europa gesetzt. Die Airline wiederum hatte die Bundespolizei im Erdinger Moos über die Ankunft des von den Japanern aus ihrem Land verwiesenen Fluggastes informiert. Die deutschen Grenzpolizisten haben es sich nicht nehmen lassen, den Angekündigten persönlich in Empfang zu nehmen und die Umstände seiner Reise nach und seines Rausschmisses aus Japan zu erforschen. Dabei stießen sie schließlich auf die Haftbefehle der Augsburger Staatsanwaltschaft und des Trierer Amtsgerichts.

Kaum hatten die Bundespolizisten den 29-Jährigen vor sich, vollstreckten sie die offenen Haftbefehle und nahmen den Gesuchten mit zur Wache.

Ob der Untersuchungshaftbefehl aufrechterhalten wird, entscheidet im Laufe des heutigen Tages der Haftrichter in Erding. Aber egal, wie dessen Entscheidung ausfällt, die Fahrt ins Gefängnis wird der Augsburger auf jeden Fall antreten müssen. Er konnte seine Schulden aus dem Vollstreckungshaftbefehl nämlich nicht bezahlen.

Freising