Bundesregierung:
Unions-Politiker fordern Abschuss von Terroristen durch Bundeswehr im Inland

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 0:39 Uhr
−Foto: Foto: Bundeswehr / Stollberg

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswehreinsatz im Innern fordert der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings eine Änderung des Grundgesetzes. Das Karlsruher Gerichtsurteil bedeutet, dass der Abschuss eines Flugzeugs zur Abwehr eines Terrorangriffs der Zustimmung der gesamten Bundesregierung bedarf.

DEUTSCHLAND _25 WELT "Diese Regelung ist Unsinn", sagt Krings. "Es ist nicht realistisch, in diesen Extremsituationen auf Kabinettsbeschlüsse zu warten. Wir müssen das Grundgesetz dahingehend ändern, dass in solchen Fällen nicht erst die gesamte Bundesregierung zustimmen muss." Stattdessen sollte der Generalinspekteur der Bundeswehr oder der Verteidigungsminister allein den Befehl zum Abschuss erteilen können. In der Verfassung fehle dafür aber noch die Rechtsgrundlage, so Krings.

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