Crash
Unfall gebaut: Mit Gipsbein am Steuer, das wird teuer ...

10.10.2017 | Stand 31.07.2023, 10:12 Uhr
−Foto: n/a

Ein 50-jähriger Verkehrsteilnehmer aus Polen fuhr am Dienstagnachmittag, 19. September, mit seinem Pkw die Karmensöldner Straße in Amberg in Richtung Söldenweg und war auf der Suche nach einem Parkplatz. Hinter ihm fuhr ein 22-Jähriger aus Poppenricht mit seinem Pkw und wurde von der Situation völlig überrascht, als plötzlich das vor ihm fahrende Fahrzeug anhielt, den Rückwärtsgang einlegte und rückwärts gegen sein Fahrzeug fuhr.

AMBERG Beide Fahrzeugführer, die sich jeweils allein im Fahrzeug befanden, stiegen aus und der 22-Jährige sah zu seiner Überraschung, dass der 50-Jährige einen Gipsschuh am rechten Bein trug. Die verständigte Polizeistreife schätzte die Situation vor Ort so ein, dass der Gipsschuh und die damit verbundene körperliche Beeinträchtigung unfallursächlich gewesen sein könnte. Der Unfallfahrer konnte nämlich nicht erklären, warum er nicht rechtzeitig gebremst hatte. Abschließend wird das aber von einem beauftragen Gutachter festgestellt.

Nach rechtlicher Beurteilung liegt in diesem Fall ein körperlicher Mangel beim Fahrzeugführer vor. Verursacht man aufgrund dieses Mangels einen Verkehrsunfall, wird von Amts wegen ein Ermittlungsverfahren wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. Dies ist zum Beispiel auch regelmäßig der Fall, wenn unter Alkoholeinfluss ein Verkehrsunfall verursacht wird, was grundsätzlich dann auch den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge hat. Da der 55-Jährige seinen ständigen Wohnsitz in Polen hat, ordnete in diesem Fall der verständigte Staatsanwalt aber an, dass eine Sicherheitsleistung von 180 Euro einbehalten wird und der 50-Jährige im Besitz seiner Fahrerlaubnis bleibt. Weitaus mehr Kosten werden auf ihn zukommen, wenn es um die Schadensregulierung geht. Hier kann der Umstand, dass er mit einem Fuß in Gips fahrlässig den Verkehrsunfall verursacht hat, die Versicherung dazu bewegen, den Schaden bei ihm einzufordern, der an beiden Fahrzeugen rund 5.000 Euro beträgt. Die Autofahrt war auf jeden Fall vorbei, da die Beamten die Fahrzeugschlüssel sichergestellt und das Fahrzeug verkehrssicher abgestellt haben.

Schwandorf