Erwischt
Unentschuldigt der Hauptverhandlung fern geblieben – 40-Jähriger muss jetzt in Haft

11.07.2017 | Stand 21.07.2023, 18:43 Uhr
−Foto: n/a

Einen 40-Jährigen haben Beamte der Bundespolizei am Samstagvormittag, 21. Januar, in Regensburg verhaftet.

REGENSBURG Wie sich bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof herausstellte, lag gegen den Mann seit Mitte Dezember ein Haftbefehl des Amtsgerichts Regensburg vor. Der gebürtige Domstädter war wegen Diebstahls angeklagt, der bereits anberaumten Hauptverhandlung blieb er aber trotz ordnungsgemäßer Ladung ohne ausreichende Entschuldigung fern. Das Gericht erließ deshalb Haftbefehl.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter sollte der Verhaftete am Sonntagvormittag dem Haftrichter vorgeführt werden. Bis dahin sollte er aber im Gewahrsam der Bundespolizei verbleiben. Am Samstagabend klagte der 40-Jährige dann aber über Schwindel und Kreislaufprobleme. Der hinzugezogenen Arzt ordnete daraufhin die Einlieferung in das Bezirksklinikum an. Zur richterlichen Vorführung holten die Bundespolizisten den Mann tags darauf wieder ab, um ihn wenig später – der Gesundheitszustand ließ dies mittlerweile zu – auf Anordnung des Haftrichters in die Justizvollzugsanstalt Regensburg einzuliefern. Dort verbleibt der Angeklagte bis zur noch festzusetzenden Hautverhandlung.

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