Politik
Trotz Corona handlungsfähig – größere Haushaltsspielräume für Bayerns Kommunen

08.07.2020 | Stand 24.07.2023, 12:53 Uhr
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Bayerns Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann hat die am Mittwoch, 8. Juli, vom Landtag mit breiter parlamentarischer Mehrheit beschlossene Gesetzesänderung zu kommunalwirtschaftlichen Erleichterungen begrüßt.

Bayern. „Der Auftrag des Gesetzgebers ist erteilt. Damit erhalten die Kommunen ab der Sommerpause größere Spielräume für ihre Nachtragshaushalte und für die Haushaltsplanung 2021.“

Die am 1. August in Kraft tretende Gesetzesänderung erleichtert den Kommunen zum Beispiel den Zugang zu Krediten und Kassenkrediten. Die Haushaltsaufstellung kann beschleunigt, Genehmigungspflichten können ausgesetzt werden. Die zur Umsetzung erforderliche Verordnung soll noch in der ersten Augusthälfte ergehen. „Gepaart mit finanziellen Unterstützungen des Freistaats stellen wir sicher, dass die Kommunen trotz akuter finanzieller Herausforderungen kurzfristig handlungsfähig bleiben“, sagte Herrmann. „Mittel- und langfristig bleibt es freilich das Ziel, wieder zu soliden Kommunalfinanzen, einem Markenzeichen des Freistaats Bayern, zurückzukehren.“ Die Gesetzesänderung beruht auf Anregungen des Innenministeriums, die wiederum auf Wünsche der Kommunalen Spitzenverbände zurückgehen.

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