Natur
Tiefbauamt bittet Grundstückseigentümer, Sträucher, Bäume und Hecken zu schneiden

12.09.2017 | Stand 28.07.2023, 17:30 Uhr
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Das Tiefbauamt der Stadt Regensburg bittet um Rückschnitt von Sträuchern, Bäumen und Hecken, damit der Verkehr nicht behindert wird.

REGENSBURG Aufgrund der derzeitigen Witterungsverhältnisse wachsen Sträucher, Bäume und Hecken so üppig, dass sie vielerorts im Stadtgebiet in den öffentlichen Verkehrsraum hineingewachsen sind. Dies kann die Sicht der Verkehrsteilnehmer erheblich einschränken. Deshalb bittet die Stadt Regensburg alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um die Beachtung der rechtlichen Bestimmungen, die vorsehen, dass Bewuchs, der von Privatgrund in den öffentlichen Verkehrsraum ragt, zurückgeschnitten werden muss.

Beim Rückschnitt von Hecken und überhängenden Ästen und Sträuchern ist darauf zu achten, dass über Fahrbahnen eine Höhe von 4,50 Metern und über Gehwegen eine Höhe von 2,50 Metern von Bewuchs freigehalten werden muss. Unterhalb dieser Höhen dürfen Hecken und sonstiger Bewuchs von Privatgrundstücken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Für die Verkehrssicherheit ist es zudem erforderlich, dass alle Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke ebenfalls frei von Bewuchs sind.

Um zu verhindern, dass durch überhängenden Bewuchs die Benutzung von Geh- und Radwegen behindert wird und dass Sichthindernisse und Gefahrenstellen entstehen, was zum Beispiel auch die Schulwege der Kinder unsicher macht, bittet das Tiefbauamt um Beachtung der Verpflichtung zum Zurückschneiden. Grundsätzlich sollten Hecken immer möglichst zwischen Oktober und Februar geschnitten werden, so dass der Frühjahrsaustrieb zunächst keine Einschränkungen auf Straßen und Wegen verursacht.

Falls Bürgerinnen und Bürger beabsichtigen, über den erforderlichen Rückschnitt hinaus Baumfällungen oder Heckenrodungen vorzunehmen, weist die Stadt darauf hin, dass es in Regensburg eine Baumschutzverordnung gibt. Zudem ist in der Zeit von 1. März bis 30. September auf Brutvögel Rücksicht zu nehmen. Deshalb bittet die Stadt darum, Hecken vor Beginn der Arbeiten auf Brutvögel hin zu kontrollieren. Ein Rückschnitt ist erst nach Abschluss der Brut möglich. Bei eventuellen Bedenken oder Fragen bezüglich der Baumschutzverordnung oder der Vogelbrutzeit, steht das Umweltamt der Stadt Regensburg, Sachbereich Naturschutz, zur Verfügung.

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