Landshuter Zoll kommt Metall-Firma auf die Schliche
Teure Leiharbeit

07.07.2017 | Stand 28.07.2023, 4:08 Uhr
−Foto: n/a

Ein bundesweit tätiges Metallverarbeitungsunternehmen wurde beim Landshuter Zoll auffällig, als Ermittlungsbeamte bei drei unabhängig voneinander durchgeführten Prüfungen Werkvertragsverhältnisse feststellten, die offensichtlich nur auf dem Papier bestanden.

LANDSHUT Die sich anschließenden Ermittlungen an zehn Standorten des Unternehmens – unter Federführung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Landshut – ergaben, dass es sich bei dieser Art der Zusammenarbeit um illegale Arbeitnehmerüberlassung handelte. Laut Zeugenvernehmungen und sichergestellter Unterlagen konnte der Nachweis erbracht werden, dass ein ungarischer Unternehmer in großem Stil Arbeitskräfte an das deutsche Unternehmen verliehen hatte, ohne im Besitz einer dafür erforderlichen Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zu sein.

Nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht ist bei der Ahndung auch der durch die Tat erlangte wirtschaftliche Vorteil zu berücksichtigen. Deshalb wurden vom Hauptzollamt Landshut gegen die Tatbeteiligten Verfallbescheide in Höhe von insgesamt über 500.000 Euro verhängt. Diese sind inzwischen alle rechtskräftig undwurden auch zum größten Teil bereits gezahlt. Die Geschäftspartner haben bereits ihre Konsequenzen gezogen und die Zusammenarbeit legalisiert: Der verleihende Arbeitgeber verfügt nun über die dafür erforderliche Verleiherlaubnis.

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