Corona-Pandemie
Straubinger Stadtverwaltung ab 21. Dezember für den Besucherverkehr geschlossen

17.12.2020 | Stand 20.07.2023, 21:11 Uhr
−Foto: n/a

Aufgrund des bayernweiten Lockdowns und entsprechender Hinweise der Staatsregierung ist die Stadtverwaltung ab 21. Dezember für den Besucherverkehr geschlossen. Diese Regelung gilt zunächst bis 10. Januar 2021.

Straubing. In dieser Zeit werden nur dringlichste Besucheranliegen bearbeitet, die keinen Aufschub dulden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist in jedem Fall erforderlich. Dies gilt auch für die Kfz-Zulassung.

Ein Großteil der Dienststellen ist geschlossen oder befindet sich ausschließlich im Bereitschaftsdienst. Ob bereits vereinbarte Termine stattfinden, ist mit der jeweiligen Dienststelle abzuklären.

Das Standesamt hat geöffnet, dort bereits vereinbarte Termine, insbesondere Eheschließungen, bleiben unverändert bestehen. Das Einwohnermeldeamt vergibt für die Zeit vom 21. Dezember bis 10. Januar keine neuen Termine, ein telefonischer Bereitschaftsdienst ist eingerichtet.

Die Einsichtnahme in die Unterlagen zum Bauleitplanverfahren Geltolfinger Rennweg ist möglich. Hierzu ist eine Anmeldung unter der Rufnummer 09421/ 94460277 erforderlich. Die Planunterlagen sind außerdem auch im Internet unter www.straubing.de verfügbar.

Detaillierte Hinweise zu den einzelnen Ämtern finden sich ab Freitag auf der Webseite der Stadt Straubing.

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die Einschränkungen. Wenn möglich, sollte man auf alternativen Wegen (Mail, Telefon) in Kontakt mit den zuständigen Sachbearbeitern treten. Aufschiebbare Behördengänge sollten nach Möglichkeit ins neue Jahr verschoben werden.

Straubing-Bogen