Frist noch bis 1. Juli 2018
Straffreie Abgabe illegaler Waffen oder Munition noch möglich

21.06.2018 | Stand 04.08.2023, 5:55 Uhr
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Noch bis zum 1. Juli 2018 gilt eine Amnestie für den Besitz von illegalen Waffen. Das zum 6. Juli 2017 in Kraft getretene Waffengesetz sieht u.a. eine so genannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor.

MÜHLDORF Christine Knoblauch, die Leiterin des zuständigen Fachbereichs erklärt hierzu: „Noch bis zum 1. Juli dieses Jahres können Waffenbesitzer nicht eingetragene Waffen und Munition straffrei bei Polizeidienststellen und Waffenbehörden abgeben, wenn sie auf direktem Weg zur Übergabe an die zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle verbracht werden.“

Wichtig ist dabei folgender Hinweis: Das Unbrauchbarmachen einer unerlaubt besessenen Waffe, unerlaubt besessener Munition oder die Abgabe an einen Berechtigten (wie bei der Amnestieregelung 2009) ist nicht mehr möglich, um die Strafverzichtsregelung in Anspruch nehmen zu können.

Die Strafverzichtsregelung greift außerdem nicht, wenn:

dem Waffenbesitzer die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen waffenrechtlicher Verstöße bekannt gegeben worden ist

oder

der illegale Waffenbesitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Waffe bereits entdeckt war und der Waffenbesitzer dies wusste oder damit rechnen musste.

Darüber hinaus können nicht mehr benötigte legal besessene Waffen natürlich auch jederzeit im Landratsamt zur ersatzlosen Verwertung abgegeben werden. Auf Wunsch werden die Waffen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes Mühldorf abgeholt.

Bis zum heutigen Tag konnte der Erfolg verzeichnet werden, dass im Landkreis Mühldorf a. Inn insgesamt folgende verbotene Gegenstände abgegeben wurden:

Ein Schlagring, ein sog. „Totschläger“ 26 Langwaffen 16 Kurzwaffen

Mühldorf a.Inn