Justiz
Strafbefehl gegen weiteren Bauunternehmer – in gleicher Sache Einstellung des Verfahrens gegen Joachim Wolbergs

28.11.2019 | Stand 13.09.2023, 0:51 Uhr
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Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat in der „Causa Wolbergs“ erneut einen Strafbefehl erlassen – diesmal gegen einen weiteren Bauträger. Dieser aber ist nicht gewillt, den Strafbefehl zu akzeptieren.

REGENSBURG Im Prozess gegen den vorläufig suspendierten Oberbürgermeister der Stadt Regensburg, Joachim Wolbergs, wird aktuell der Komplex „Lago 3“ verhandelt, erste Zeugen haben bereits ausgesagt. Gleichzeitig wurde nun bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg einen weiteren Strafbefehl gegen einen Bauträger erlassen hat. In der selben Sache wurde das Verfahren gegen Joachim Wolbergs eingestellt, da andere, laut Staatsanwaltschaft schwerwiegendere Fälle bereits angeklagt sind. Das will Wolbergs nicht auf sich sitzen lassen. In einer Videobotschaft hat er am Mittwoch, 27. November, auf Facebook mitgeteilt, er wolle, dass auch sein Verfahren verhandelt wird. Nur so könne er zeigen, dass er unschuldig sei.

Wolbergs‘ Anwalt Peter Witting hat sich am Donnerstag, 28. November, in einer Presserklärung zu Wort gemeldet. Witting bemängelt, „dass Herrn Wolbergs als dem angeblichen Vorteilsempfänger nach Abschluss der Ermittlungen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde“. Die Verteidigung habe erst Akteneinsicht bekommen, als das Verfahren gegen Wolbergs bereits eingestellt worden war. „Dies belegt zum wiederholten Mal, dass die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist, gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg eingeleitete Verfahren in Beachtung ihres gesetzlichen Auftrags und in Beachtung elementarer Grundsätze unserer Prozessordnung zu führen“, so Witting.

Die Presseerklärung im Wortlaut

Erneut macht die Staatsanwaltschaft Regensburg in unrühmlicher Art und Weise von sich reden. Als Betroffener darf man im Regensburger Verfahrenskomplex aus der Zeitung erfahren, dass die Staatsanwaltschaft gegen einen weiteren Bauunternehmer einen Strafbefehl wegen Vorteilsgewährung erwirkt hat. Abgesehen davon, dass der angebliche Vorteilsgeber hiergegen Einspruch eingelegt hat, ist dabei bemerkenswert, dass Herrn Wolbergs als dem angeblichen Vorteilsempfänger nach Abschluss der Ermittlungen keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

Tatsächlich wurde der Verteidigung erst am 12. November 2019 Einsicht in die vollständigen Verfahrensunterlagen gewährt, und zwar erst, nachdem das Verfahren gegen Herrn Wolbergs nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt worden war. Dies belegt zum wiederholten Mal, dass die Staatsanwaltschaft nicht bereit ist, gegen den Oberbürgermeister der Stadt Regensburg eingeleitete Verfahren in Beachtung ihres gesetzlichen Auftrags und in Beachtung elementarer Grundsätze unserer Prozessordnung zu führen.

Nach geltender Rechtslage ist Herrn Wolbergs bei dieser Form der Verfahrenseinstellung nämlich das Recht verwehrt, die Durchführung eines Strafverfahrens zum Beweis seiner Unschuld zu verlangen, weil er – so die Rechtsprechung – als unschuldig gilt. Das allerdings ficht den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht an. Er lässt die Öffentlichkeit wissen, dass das Verfahren gegen Herrn Wolbergs zwar eingestellt ist, „aber nicht, weil es keinen Tatnachweis geben würde“.

Abgesehen davon, dass damit der Grundsatz der Unschuldsvermutung geradezu mit Füßen getreten wird, ist aus gutem Grund einem gerichtlichen Verfahren vorbehalten zu prüfen, ob das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen tatsächlich als belastbare Grundlage für die Annahme eines Tatnachweises taugt. Dies bei Unterrichtung der Öffentlichkeit zu beachten, hätte der Staatsanwaltschaft Regensburg nicht zuletzt angesichts des Ergebnisses bisheriger gerichtlicher Überprüfung ihrer Ermittlungsarbeit gut zu Gesicht gestanden. Aber offensichtlich ist sie auch damit heillos überfordert.

Joachim Wolbergs hat auf Facebook eine Erklärung zu den Ereignissen veröffentlicht:

Regensburg