Rechtslage
Stadt Weiden scheitert mit Anfrage nach Ausweitung der 120 km/h-Beschränkung auf der A93

12.07.2017 | Stand 21.07.2023, 0:59 Uhr
−Foto: n/a

Im Auftrag der Stadt Weiden wurde die Möglichkeit einer Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesautobahn A93 südlich der Anschlussstelle Weiden-Süd von der Autobahdirektion Nordbayern überprüft.

A93/WEIDEN Die Antwort liegt nun vor. Der Gesetzgeber gestattet diese Maßnahme nur, wenn Lärmschutzgründe oder Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegen. Die Messungen haben ergeben, dass die Höchstwerte von 55 dB(A) in Wohngebieten und 60 dB(A) in Mischgebieten in dieser Lage nicht überschritten werden. Unfallhäufigkeiten wurden nur in den Jahren 2014 und 2015 registriert, deren Ursachen im Rückstau der damals vorhandenen Baustellen liegen. Insgesamt lag die Anzahl der Unfälle mit Personen- und schweren Sachschaden in diesem Abschnitt unter dem nordbayerischen Mittelwert von 0,24.

Somit endet der Bericht mit der Feststellung: "Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass für die Verlängerung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h über Rothenstadt hinaus derzeit weder aus Lärmschutzgründen noch in Bezug auf die Verkehrssicherheit ein rechtmäßiger Grund vorliegt."

Der Oberbürgermeister bedauert das Ergebnis und bitte die Bürger von Rothenstadt um Verständnis, dass die Rechtslage dem Anliegen der Anwohner widerspricht.

Schwandorf