Infoveranstaltung
Stadt und Landkreis informieren: Richtig versichert im Ehrenamt

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 14:12 Uhr
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Die Servicestelle für Senioren und Menschen mit Behinderung des Landratsamtes Regensburg hatte vor kurzem zusammen mit dem Seniorenbeirat der Stadt Regensburg und der Landesvertretung Bayern e. V. zu der kostenlosen Informationsveranstaltung "Versicherung im Ehrenamt" ins Aurelium in Lappersdorf eingeladen.

STADT UND LANDKREIS REGENSBURG Zahlreiche Interessierte aus Stadt und Landkreis Regensburg waren gekommen, um sich zu den Themen "Pflegestärkungsgesetz II", "Unfallversicherung im Ehrenamt" und "Haftpflichtversicherung im Ehrenamt" zu informieren.

Stellvertretender Landrat Willi Hogger betonte in seiner Begrüßungsrede, dass das Engagement, das die ehrenamtlich Tätigen im Verein, in der Kommune, in Kirchengemeinschaften oder in Bürgerinitiativen leisten, unbezahlbar und wichtig für das Funktionieren der Gesellschaft sei. Freiwilliges Engagement verdiene daher hohe Anerkennung. Auch die Bürgermeisterin der Stadt Regensburg, Gertrud Maltz-Schwarzfischer, der erste Bürgermeister der Gemeinde Lappersdorf, Christian Hauner, und der Vorsitzende der Landesseniorenvertretung Bayern e. V., Franz Wölfl, lobten das Engagement der ehrenamtlich Tätigen in Stadt und Landkreis Regensburg. Sich für das Gemeinwohl zu engagieren könne allerdings auch mit Risiken, besonders im direkten Umgang mit anderen Menschen, verbunden sein. Damit die Menschen während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit auch abgesichert seien, müssten sie versichert sein.

Auch für Bayerns Sozialstaatssekretär Johannes Hintersberger, der terminlich verhindert war, stellen die vielen Ehrenamtlichen in Bayern, den Kitt unserer Gesellschaft dar. In seinem Grußwort betonte er: „Auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag, um das Ehrenamt noch attraktiver zu machen. Bereits 2007 haben wir dazu mit der Einführung der Bayerischen Ehrenamtsversicherung – einer Haftpflicht- und Unfallversicherung für freiwillig Engagierte – einen wichtigen Schritt getan. So sind auch diejenigen, die keinen anderweitigen Versicherungsschutz haben, bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit abgesichert. Ihnen wird schnell und unbürokratisch geholfen. Die Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei und wird aus Landesmitteln bezahlt. Das vielfältige ehrenamtliche Engagement in Bayern erkennen wir mit zahlreichen Aktivitäten, wie der Bayerischen Ehrenamtskarte und dem Bayerischen Innovationspreis, an. Kleine, innovative Projekte können wir ab 2018 mit einer neuen Zukunftsstiftung Ehrenamt Bayern auch finanziell unterstützen.“ Ministerialrat Ulrich Demeter vom Bayerischen Sozialministerium informierte die Anwesenden anschließend über die Grundzüge und den Leistungskatalog des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Christian Forster von der Versicherungskammer Bayern referierte zum Thema "Haftpflicht im Ehrenamt". Anhand von Beispielen aus seinem Berufsalltag stellte er dar, warum eine Haftpflichtversicherung für ehrenamtlich Tätige von großer Bedeutung sei. „Die Versicherung hafte nach den gesetzlichen Vorschriften – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wird. Ist man in den Betrieb einer Einrichtung eingebunden, haftet zudem der Träger der Einrichtung", so Forster. Er lobte die Bayerische Ehrenamtsversicherung, die "ein Auffangnetz für alle ist, die durch das Raster durchrauschen". Grundsätzlich sei ein Versicherungsschutz auch über die Privathaftpflichtversicherung möglich. "Agiert ein Ehrenamtlicher für eine Kommune, ist er im Rahmen der kommunalen Haftpflichtversicherung für jeden Grad der Fahrlässigkeit mitversichert", so der Experte. Vereinen und Verbänden legte er eine eigene Betriebs- oder Vereinshaftpflicht ans Herz. Ehrenamtliche seien in der Regel hierüber mitversichert. Im Anschluss stand Christian Forster den regen Fragen der Besucher Rede und Antwort. Die Betroffenen schilderten ihm dabei einzelne Fälle aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Forster erklärte, in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung greife und in welchen nicht.

Rolf Scheu, Fachberater Qualitätssicherung Pflegebegutachtung MDK Bayern, erklärte die Neuerungen, die das Pflegestärkungsgesetz II bei seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 mit sich gebracht hat. Laut Scheu gebe es kaum Parallelen zum alten System, was einen großen Erklärungsbedarf mit sich bringe. Das Pflegestärkungsgesetz II habe mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung geschaffen, am bestehenden Teilleistungsprinzip werde festgehalten. Positiv nannte Scheu das neue Begutachtungsassessment: Damit erfolge künftig eine ganzheitliche Betrachtung des pflegebedürftigen Menschen. Ein weiterer positiver Aspekt sei, dass die Pflegebedürftigkeit nun nicht mehr nach dem Minutenansatz, sondern durch eine Darstellung der Selbstständigkeit begutachtet werde.

Am Ende der Veranstaltung waren sich die Referenten sowie die Organisatoren Petra Haslbeck, Sachgebietsleiterin der Servicestelle für Senioren und Menschen mit Behinderung des Landratsamtes Regensburg, und Josef Mös, Vorsitzender des Seniorenbeirats der Stadt Regensburg, einig: "Versicherungen sind auch im Ehrenamt unabdingbar, damit eine Haftung gewährleistet ist."

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