Melderechtlichen Datenübermittlungen
Stadt Straubing weit auf Widerspruchsrechte hin

17.01.2020 | Stand 03.08.2023, 20:57 Uhr
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Die Stadt Straubing weist auf verschiedene Widerspruchsrechte im Hinblick auf die Übermittlung personenbezogener Daten gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) hin. Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Straubing, die mit alleiniger Wohnung, Hauptwohnung oder Nebenwohnung in Straubing gemeldet sind, haben demnach das Recht, gegen bestimmte Datenübermittlungen beim Meldeamt Straubing Widerspruch einzulegen.

STRAUBING Ein Widerspruch ist insbesondere möglich bei der Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, an Parteien oder Wählergruppen, aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen oder an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt bis zu seinem Widerruf bzw. bis zur Abmeldung des Wohnsitzes, braucht nicht begründet zu werden und kann jederzeit eingelegt werden.

Der gesamte Bekanntmachungstext wird im Amtsblatt der Stadt Straubing (3. Ausgabe vom 16.01.2020, auch online abrufbar unter www.straubing.de) und per Aushang an der Amtstafel (Rathaus, Eingang Seminargasse) veröffentlicht.

Amtliche Antragsformulare auf Einrichtung von Übermittlungssperren können auf der Webseite www.straubing.de unter dem Menüpunkt Online-Services – Formular-Service abgerufen werden. Zudem liegen sie im Wartebereich des Einwohnermeldeamts Straubing, Eingang Seminargasse, zur Abholung bereit. Dort steht man auch persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 944-60222 für Fragen zur Verfügung.

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