7-Tage-Inzidenz nun über 300
Stadt Landshut verschärft die Corona-Beschränkungen

11.12.2020 | Stand 21.07.2023, 6:47 Uhr
−Foto: n/a

Die 7-Tage-Inzidenz in der kreisfreien Stadt Landshut steigt weiter an. Nachdem am Dienstag erstmals der „Corona-Hotspot“-Grenzwert von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wurde, kletterte die Inzidenz am heutigen Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf 314,7.

Landshut. Neben Ausbrüchen in mehreren Einrichtungen – darunter Senioren- und Pflegeheime sowie der Schlachthof – trägt auch das hohe, diffuse Infektionsgeschehen in der breiten Bevölkerung zu diesem neuen Negativ-Rekordwert bei. Um das Ansteckungsrisiko für die Bürger zu reduzieren, wird die Stadt daher mit Wirkung zum morgigen Samstag, 12. Dezember, ihre Infektionsschutzmaßnahmen deutlich verschärfen. Die entsprechende neue Allgemeinverfügung hat Oberbürgermeister Alexander Putz am Freitag unterschrieben.

Formal in Kraft treten wird die Verfügung, sobald die nötige Zustimmung der Regierung von Niederbayern vorliegt. Damit wird noch am Abend, spätestens aber morgen, Samstag, gerechnet. „Ich bitte dennoch alle darum, sich ab sofort an die Neuregelungen zu halten. Wir müssen auf die besorgniserregende Entwicklung unverzüglich reagieren“, sagte Putz. „Ich verbinde das mit dem dringenden Appell an alle Landshuterinnen und Landshuter, die sozialen Kontakte auch im privaten Bereich noch stärker und konsequenter zu reduzieren. Mit Regeln und Verboten allein werden wir dieses Virus nicht in den Griff bekommen: Wir brauchen die Mithilfe jedes und jeder Einzelnen!“

Die neuen Maßnahmen der Stadt Landshut sehen ein Verbot des Straßenverkaufs von alkoholischen Getränken vor. Deren Abgabe zum „alsbaldigen Verzehr“ ist gastronomischen Betrieben ab morgen nun ganztägig untersagt. Von der Regelung, die für das gesamte Stadtgebiet gilt, sind also insbesondere auch Angebote wie „Glühwein to go“ umfasst. Der Verkauf in geschlossenen Flaschen zur Mitnahme nach Hause bleibt gestattet. Ebenfalls den ganzen Tag über verboten ist bereits seit heute und aufgrund einer entsprechenden Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung landesweit außerdem der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum. Für die Praxis bedeutet das: Auch wer Bier, Schnaps oder (Glüh-)Wein von zuhause mitnimmt, darf diesen Alkohol im Freien nicht außerhalb des Privatgrundstücks trinken.

„In den vergangenen Tagen haben sich gerade rund um die Glühweinbuden in der Innenstadt wiederholt relativ große Menschenansammlungen gebildet. Teilweise wurden dabei weder Abstände eingehalten noch die Mund-Nasen-Bedeckungen konsequent getragen; viele haben ihren Glühwein dann auch gleich vor Ort getrunken und dafür logischerweise entgegen der Regeln die Maske abgenommen. Für dieses rücksichtslose Verhalten habe ich angesichts der äußerst angespannten Lage überhaupt kein Verständnis mehr“, so OB Putz.

Stadt und Freistaat reagierten daher nun mit den entsprechenden Verboten, die von Polizei und Ordnungsamt engmaschig kontrolliert werden sollen. „Es geht darum, das öffentliche Leben und damit die Sozialkontakte noch weiter herunterzufahren. So schwer es uns allen fällt: Geselliges Beisammensein mit Freunden und Bekannten ist momentan leider auch in der Vorweihnachtszeit nur im kleinsten Kreis möglich“, betont Putz. Das gelte in jeder Situation, aber noch mehr, wenn Alkohol im Spiel ist. „Dann sinkt bei vielen offenbar die Hemmschwelle – und Abstands- und Hygieneregeln geraten in Vergessenheit.“

Weitere Einschränkungen betreffen Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften: Diese bleiben grundsätzlich zwar gestattet, die Höchstteilnehmerzahl wird jedoch auf 100 begrenzt. Im Freien, wo das Ansteckungsrisiko als geringer einzuschätzen ist, sind bis zu 200 Teilnehmer erlaubt. Die Regelungen der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – unter anderem Maskenpflicht auch am Platz, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände und das Verbot des Gemeindegesangs – sind natürlich weiterhin zu beachten.

„Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht und steht daher unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes“, sagt OB Putz. Gerade im Advent und an den Weihnachtsfeiertagen sei es vielen Gläubigen wichtig, Gottesdienste in Gemeinschaft feiern zu können. „Das wollen wir so großzügig wie mit Blick auf den Infektionsschutz vertretbar ermöglichen.“ Dennoch bleibe festzuhalten: „Das Virus macht auch vor verfassungsrechtlich privilegierten Bereichen nicht Halt. Eine Begrenzung der Höchstteilnehmerzahl für Gottesdienste wurde uns daher angesichts des hohen Infektionsgeschehens vom Gesundheitsamt aus medizinischer Sicht dringendst angeraten. Diese Empfehlung setzen wir nun um.“

Ebenfalls drastisch begrenzt wird die Höchstteilnehmerzahl an Versammlungen im Sinne des Art. 8 GG unter freiem Himmel, also an Demonstrationen: Bei diesen Veranstaltungen sind, analog zu einer Regelung der Stadt Passau, künftig nur noch maximal 10 Personen erlaubt. Selbstverständlich gelten ergänzend auch für diesen Bereich weiterhin die landesweiten Regelungen, insbesondere die Maskenpflicht und der Mindestabstand.

Keine weiteren Maßnahmen wurden dagegen für Schulen und Kindertagesstätten beschlossen. „Es bleibt bei den in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für Corona-Hotspots geltenden Regelungen, die ja ohnehin Distanzunterricht für alle Schüler ab der 8. Jahrgangsstufe – in der Praxis also für die allermeisten Jugendlichen ab 14 Jahren – vorsehen“, sagt Putz. Kinder spielen dagegen im Infektionsgeschehen vor Ort derzeit glücklicherweise nur eine völlig untergeordnete Rolle: Von 236 bestätigten Neuinfektionen, die dem Staatlichen Gesundheitsamt in den vergangenen sieben Tagen im Stadtgebiet gemeldet wurden, entfallen lediglich zwölf auf Kinder unter 14 Jahren (Stand: 10. Dezember, 16.30 Uhr).

„Dennoch stehe ich persönlich einer weiteren Vorverlegung der Ferien bereits auf nächste Woche aufgeschlossen gegenüber“, so Putz. „Das ist aber eine Frage, die auf Landes- und besser noch auf Bundesebene einheitlich entschieden werden muss.“ Gleiches gelte für mögliche Einschränkungen für den Einzelhandel: „Wenn wir da als kreisfreie Stadt im Alleingang handeln, sorgen wir nur dafür, dass sich die Kundenströme ins Umland oder in Nachbarstädte verlagern“, sagt Putz. „Die Folge wäre klassischer Einkaufstourismus mit einer Durchmischung der Menschen aus unterschiedlichen Regionen – und das ist wirklich das Letzte, was wir in dieser Situation brauchen können.“

Landshut