Was jetzt geschlossen wird
Stadt gibt Überblick zu Corona-Maßnahmen

16.03.2020 | Stand 03.08.2023, 5:28 Uhr
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Die Stadt Straubing schließt mit Bezug auf den Katastrophenfall zahlreiche Einrichtungen. Hier eine Übersicht:

Straubing. Der Freistaat Bayern hat heute Vormittag bayernweit den Katastrophenfall ausgerufen. Unter Bezugnahme auf die landesweit geltenden Regelungen (vgl. https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/) werden ab sofort weitere städtische Freizeiteinrichtungen im Stadtgebiet Straubing geschlossen:

-Stadtbibliothek (bereits geschlossen)

-Jugendzentrum (bereits geschlossen)

-Tiergarten Straubing

-Gäubodenmuseum

-Eisstadion

-Turnhallen im Stadtgebiet

-Sportplätze, Bolzplätze

-weitere öffentliche Freizeiteinrichtungen wie Kinderspielplätze, Skateanlagen, Hundewiese etc.

Stadtführungen finden bis auf weiteres nicht statt.

Darüber hinaus sind auch weitere Freizeiteinrichtungen wie Badeanstalten, Kinos, Bars, Spielhallen, Theater, Hotels, Museen, Stadtführungen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Tanzschulen, Tierparks, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Jugendhäuser und Musikschulen zu schließen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die Dienststellen der Stadtverwaltung Straubing in der kommenden Zeit nur für die Erledigung von dringenden und unaufschiebbaren Geschäften persönlich aufzusuchen.

Zum Selbstschutz und dem Schutz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bitten wir dienstliche Anfragen vorrangig per Telefon, Mail, auf dem Postweg oder - wenn möglich - durch Nutzung unseres Online-Services (https://www.buergerserviceportal.de/bayern/straubing) vorzunehmen.

Schriftstücke an die Stadt Straubing sollen möglichst auf dem Postweg oder durch Einwurf in den Briefkasten am Rathaushaupteingang in der Seminargasse zugestellt werden. Auf die persönliche Zustellung an die Mitarbeiter des Rathauses bitten wir zu verzichten.

Zudem sind für Besucher/innen der Stadtverwaltung ab sofort folgende Beschränkungen zu beachten:

•Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet dürfen bis 14 Tage nach der Einreise die städtischen Ämtergebäude nicht betreten.

•Wissentliche Kontaktpersonen zu einer am Corona-Virus erkrankten Person dürfen unabhängig von eigenen Krankheitssymptomen bis 14 Tage nach dem Kontakt die städtischen Ämtergebäude nicht betreten.

Die Stadt weist auf das Hilfsangebot „Nachbarschaftshilfe - Einkaufshilfe für ältere und immungeschwächte Personen“ des Freiwilligenzentrums Straubing hin. Freiwillige und Hilfesuchende können sich per Facebook oder Email (info@freiwilligenzentrum-sr.de) und zu den geltenden Öffnungszeiten telefonisch unter 09421/989-635 bei der Einrichtung melden.

Aktionen zur Einkaufshilfe können nur dann gut organisiert werden, wenn auch für alle die Möglichkeit zur Besorgung von Dingen des täglichen Bedarfs besteht. Wir möchten daher an alle Bürgerinnen und Bürger die Bitte richten, ihr Einkaufsverhalten entsprechend anzupassen.

Der Freistaat Bayern hat weiterhin Einschränkungen im Veranstaltungs- und Gastronomiebereich sowie Schließungen von Ladengeschäften angeordnet. Wir verweisen auch hier auf die geltenden Regelungen des Freistaats (https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/).

Das Bürgertelefon von Landkreis und Stadt zum Thema Corona ist Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 09421/973401 erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund zahlreicher Anfragen zu längeren Wartezeiten bei der Erreichbarkeit kommen kann.

Die Stadt hat für Unternehmer und Gewerbetreibende aktuelle Informationen auf der Webseite http://www.straubing.de/de/wirtschaft-und-wissenschaft/aktuelles/2019/corona_unterstuetzung_unternehmen.php zusammengestellt. Auskunft dazu erteilen die Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung.

Auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelkontrolle hat eine Hotline eingerichtet unter 09131/68085101, ebenso das Bundesgesundheitsministerium unter 030/346465100.

Straubing-Bogen