Justiz
Spenden-Affäre: Beschuldigter aus U-Haft entlassen

20.11.2017 | Stand 13.09.2023, 1:55 Uhr
−Foto: Foto: Archiv IZ (

Der Immobilien-Unternehmer Thomas D. wurde nach Informationen des Wochenblatts am heutigen Montag aus der Untersuchungshaft entlassen.

REGENSBURG Nach zwei Wochen in der Augustenburg ist der Immobilien-Unternehmer Thomas D. am heutigen Montag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das bestätigten dem Wochenblatt am Montagabend mehrere Quellen. Demnach habe der Haftprüfungstermin am Montag stattgefunden, zwei Wochen, nachdem D. überraschend nach eineinhalb Jahren Ermittlungen in der sogenannten Spenden-Affäre festgenommen und in Untersuchungshaft verbracht worden war.

Wie das Wochenblatt bereits letzte Woche exklusiv berichtet hatte, geht es in den Ermittlungen gegen D. und dessen Immobilien-Zentrum um zwei Baugebiete. Zum einen geht es um den Brandlberg: Hier hat das Immobilien-Zentrum mehr als 500 Wohneinheiten verwirklicht, obwohl zunächst weniger als 200 genehmigt waren. Dass der IZ sich dabei darauf beruft, dass zwischenzeitlich kleinere Wohneinheiten gefragt sind und damit auch die hohe Nachfrage nach Wohnraum befriedigt werden sollte, ficht die Ermittler in der Spenden-Affäre offenbar nicht an. Zweites Areal, um das es geht: „Auf der Platte“, im Stadtsüden gelegen zwischen dem Cowboyclub Ziegetsdorf und einem Tonabbaugebiet. Hier hat D. ein Grundstück erworben. In der Nähe befindet sich die sogenannte Buchbinder-Villa, die von einer Hamburger Bank aus einer Insolvenzmasse heraus gekauft wurde. Die Bank wollte offenbar hier bauen, woraufhin auch D. bei der Stadt bzw. beim zwischenzeitlich suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs angefragt hat, ob dies möglich sei. Der beauftragte 2016 die Baureferentin Christine Schimpfermann, dies „wohlwollend zu prüfen.“ Das wiederum erweckte bei den Ermittlern den Verdacht, es handle sich um eine Vergünstigung für D.

Haftgrund war nach zwischenzeitlich mehrfach bestätigten Informationen dies: Als weitere Hausdurchsuchungen beim IZ stattfanden, beschlagnahmte man auch Unterlagen, die eine Bonus-Zahlung an eine Mitarbeiterin aufzeigten. Dabei hatte man sich offenbar beim IZ wenig gedacht, denn die Mitarbeiterin hatte weniger verdient als Kolleginnen. Die Bonus-Zahlung sollte dies ausgleichen. Doch gegen die Frau wird ermittelt: Sie war zuständig für Banküberweisungen des IZ, weil sie aber auch Spenden überwiesen hatte, führt sie die Staatsanwaltschaft nun wegen Beihilfe als Beschuldigte. Die Verdunkelungsgefahr, die eine U-Haft begründen kann, sah offenbar vor zwei Wochen der Haftrichter gegeben.

Derweil kursieren Gerüchte in Justizkreisen, wonach D. der Staatsanwaltschaft sehr wohl eine Aussage angeboten hatte, allerdings in anderem Zusammenhang. Dem Vernehmen nach wollte D. über Spenden an die CSU aussagen. Ob das zutrifft, ist indes nicht bestätigt.

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