Schwangerschaftskonflikt
SPD-Frauen fordern, medizinische Versorgungslücke für Frauen in Niederbayern schließen

22.05.2020 | Stand 04.08.2023, 17:19 Uhr
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Derzeit herrscht in Niederbayern für Frauen eine unzureichende medizinische Versorgungssituation. Im Schwangerschaftskonflikt haben Frauen seit März keine Möglichkeit mehr, nach einer Konfliktberatung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche einen Abbruch durchführen zu lassen.

Niederbayern. Der Vorstand der ASF Niederbayern (SPD-Frauen) fordert deshalb, diese Lücke umgehend zu schließen und an alle öffentlichen Krankenhäusern in Niederbayern die Möglichkeit zu erlauben, Frauen im Schwangerschaftskonflikt medizinisch zu versorgen, berichten die Parlamentarische Staatssekretärin Rita Hagl-Kehl, Ruth Müller und die ASF-Bezirksvorsitzende Katja Reitmaier aus der letzten Telefonkonferenz der ASF Niederbayern.

Die Beratungen sind geregelt im §219 StGB und dienen dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie sind von dem Bemühen geleitet, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen. Sie sollen ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Der Schwangerschaftsabbruch bleibt nur straffrei, wenn die Schwangerschaft nicht länger als zwölf Wochen besteht, die Frau die vorgesehene Beratung wahrgenommen hat, eine dreitägige Wartezeit eingehalten wurde und der Schwangerschaftsabbruch von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchgeführt wird, der die entsprechenden Zulassungen hierfür hat. Insbesondere muss er die entsprechende Nachsorge gewährleisten können. Sollte sich eine Frau danach zu einer Beendigung der Schwangerschaft entscheiden steht sie in Niederbayern mittlerweile aber vor kaum überwindbaren Hürden. Bislang hatte ein Arzt in Niederbayern die gesetzlich geregelten Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung durchführt. Seit einigen Monaten ist in Niederbayern ein weiterer Arzt hinzugekommen. Dieser führt allerdings Schwangerschaftsabbrüche ausschließlich medikamentös und damit nur bis zur neunten Schwagerschaftswoche durch. Weitere Einrichtungen der Gesundheitsvorsorge, die Schwangerschaftsabbrüche in Niederbayern nach der Beratungsregelung durchführen sind den Trägern der staatlich anerkannten Beratungsstellen nicht bekannt.

Zum 20. März hat der letzte verbliebene Arzt seine Tätigkeit aus Alters- und Gesundheitsgründen beendet. Dies bedeutet, dass Frauen aus dem gesamten ostbayerischen Raum gezwungen sind, für die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruches lange Wege mit den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken und der zusätzlichen finanziellen Belastung hinter sich zu bringen, sofern sie sich nach einer Beratung in einer der staatlich anerkannten Beratungsstellen für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben.

„Den Zustand keine Schwangerschaftsabbrüche nach der Beratungsregelung zu ermöglichen, sehen wir vor dem Hintergrund der neuen Lage für nicht mehr haltbar“, sind sich die SPD-Bezirksvorsitzende Rita Hagl-Kehl und die ASF-Bezirksvorsitzende Katja Reitmaier einig. „Zum einen verstößt nach unserer Ansicht diese Entscheidung dem Sicherstellungsgebot des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, zum anderen bedeutet das Verbot einen massiven Eingriff in das vom Gesetzgeber dargestellte Recht auf eigene Entscheidung der Frau.“ Zudem befürchten die Mitglieder des SPD-Vorstandes, dass Schwangere aus einer Notlage heraus ohne medizinischen Beistand einen Abbruch selbst durchführen. Solche Selbstabtreibungen sind hochgradig gefährlich und bergen ein erhebliches Risiko mit den verheerenden gesundheitlichen Folgen bis zum Tod.

„Besonders Frauen, die nur über ein sehr geringes Einkommen oder übe gar kein Einkommen verfügen, sind von dieser Unterversorgung im ostbayerischen Raum stark betroffen“, erläutert Katja Reitmaier. Und Ruth Müller ergänzt: „Für sie sind die langen Wege zu den Terminen eine erhebliche finanzielle und organisatorische Belastung.“ Minderjährige und junge Erwachsene – oft noch in schulischer oder Berufsausbildung – gehören hier ebenso zu den betroffenen Gruppen wie auch Alleinerziehende, Menschen in Teilzeitbeschäftigung oder ohne Beschäftigungsverhältnis. Eine weitere besonders betroffene Gruppe von Frauen stellen Asylberechtigte und Frauen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. geduldete Flüchtlinge dar. Neben der Notwendigkeit der Organisation von Sprachmittlern für die Vorgespräche und den Eingriff selbst verfügen auch diese nicht über die ausreichenden finanzielle Ressourcen, die entsprechenden Ortskenntnisse und die ausreichende Mobilität, um die unterversorgungsbedingten längeren Wege problemlos zurücklegen zu können.

„Im Schwangerschaftskonflikt sind Frauen gefangen zwischen Fristen und Frust bis hin zur Lebensgefahr. Wir sehen einen dringenden Handlungsbedarf“, konstatiert Rita Hagl-Kehl.

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