Antrag befürwortet
Sozialausschuss erkennt Bedarf für die Errichtung von 24 Wohnplätzen für Besucher der Förderstätte in Straubing an

21.10.2020 | Stand 24.07.2023, 23:07 Uhr
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Die Katholische Jugendfürsorge (KJF) der Diözese Regensburg beantragte Anfang des Jahres die Anerkennung des Bedarfs von 24 Wohnplätzen für Menschen mit Behinderung, die die Förderstätte in Straubing besuchen. Der Sozialausschuss des Bezirkstags von Niederbayern stimmte dem Antrag in seiner Sitzung am 20. Oktober unter dem Vorsitz von Bezirkstagspräsident Dr. Olaf Heinrich zu.

Straubing. Die Zahlen sprechen für sich: 2013 wurde die Förderstätte der KJF in Straubing von 24 auf 60 Plätze erweitert. Bei mittlerweile voller Belegung kann die KJF vor Ort jedoch keine Wohnmöglichkeiten anbieten. Förderstättengänger müssen deshalb auf Angebote anderer Träger ausweichen, unter anderem auf das der Barmherzigen Brüder, das aktuell jedoch nahezu alle Plätze belegt hat. Auch über die derzeit in der Krankenhausgasse neu entstehenden 13 Wohnplätze für in der Werkstatt beschäftigte Menschen mit Körperbehinderung kann der Bedarf nicht gedeckt werden, zumal sich diese Zielgruppe deutlich von derjenigen mit schwerst-mehrfacher Behinderung unterscheidet.

Nach Angaben des Träger leben von den 60 Förderstättengängern 32 noch im häuslichen Umfeld, von denen 15 schon jetzt bzw. in naher Zukunft einen Wohnplatz benötigen werden. Weitere fünf wohnen seit vielen Jahren in den von der KJF geführten Wohngemeinschaften St. Hildegard an den Standorten Straubing, Haselbach und Niederachdorf, bei denen an einen Umzug in ein spezialisierteres Wohnangebot gedacht werden muss. Ferner werden nach einer Erhebung der KJF während der nächsten fünf Jahre 17 Schülerinnen und Schüler die Bildungsstätte St. Wolfgang verlassen, die aufgrund von Art und Umfang ihrer Einschränkungen für den Besuch einer Förderstätte in Betracht kommen. Diese Zahlen untermauert die vom Träger beim Bezirk eingereichte Bedarfsliste der Personen, für die im Rahmen des gemeinschaftlichen Wohnens Plätze geschaffen werden sollen und zur Bedarfsanerkennung geführt hat.

Für den Bezirk Niederbayern als Hauptkostenträger ist für das Vorhaben in Straubing mit laufenden Betriebskosten von jährlich 1.270.000 Euro zu rechnen. Hochgerechnet auf 25 Jahre - die Dauer der Zweckbindung bewilligter Fördermittel - errechnen sich rund 31,76 Millionen Euro. Noch nicht berücksichtigt sind hierbei Kostensteigerungen aufgrund von Tarifentwicklungen, allgemeiner Inflationsrate etc.,

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