Landratsamt Cham
Soforthilfe für Unternehmen – einheitliches Online-Antragsverfahren und Aufstockung der Maximalbeträge

02.04.2020 | Stand 03.08.2023, 12:03 Uhr
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Nach der Bayerischen Staatsregierung hat nun auch der Bund ein Soforthilfeprogramm eingerichtet. Es richtet sich an Betriebe und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage geraten sind und nun einen Liquiditätsengpass haben.

Landkreis Cham. Bayern und Bund haben die beiden Programme miteinander verzahnt, so dass die Antragsstellung für die betroffenen Unternehmen ab sofort in einem gemeinsamen Onlineformular möglich ist. Die maximalen Soforthilfebeträge wurden für alle Betriebsgrößen nochmals aufgestockt. Auch Landwirtschaftsbetriebe bis maximal zehn Mitarbeiter können nun Soforthilfe beantragen. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: bis zu fünf Erwerbstätige maximal 9.000 Euro, bis zu zehn Erwerbstätige maximal 15.000 Euro, bis zu 50 Erwerbstätige maximal 30.000 Euro und bis zu 250 Erwerbstätige maximal 50.000 Euro.

Obergrenze für die Höhe der Finanzhilfe ist der Betrag des durch die Corona-Krise verursachten Liquiditätsengpasses. Liquiditätsengpass bedeutet, dass der Antragsteller durch die Corona Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen, weil die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand zu zahlen. Private liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.

Anträge können grundsätzlich von Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- beziehungsweise Arbeitsstätte in Bayern haben. Für Antragsteller mit bis zu zehn Beschäftigten gilt: Antragsberechtigt sind Soloselbständige, Angehörige der Freien Berufe und Unternehmen (einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion). Detaillierte Informationen zu den Antragsvoraussetzungen und zum Antragsverfahren erhält man im Internet unter www.stmwi.bayern.de.

Neue Anträge können ab sofort ausschließlich online gestellt werden. Anträge per Mail (pdf) oder per Post sind aktuell nicht mehr möglich. Falls Unternehmen schon einen Antrag gestellt haben und aktuell oder zukünftig noch einen zusätzlichen Liquiditätsengpass haben, können sie einen neuen elektronischen Antrag stellen und weitere Mittel bis zum neuen Maximalbetrag erhalten. Dabei muss jedoch angekreuzt werden, dass schon ein Antrag gestellt wurde.

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