Guter Rutsch
Sicher durch die Freibadsaison – der TÜV informiert zur Inspektion von Wasserrutschen

16.08.2018 | Stand 31.07.2023, 0:17 Uhr
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30 Grad und heißer – die diesjährige Hitzewelle treibt tausende Badebegeisterte und Sonnenanbeter ins Freibad, die sich im erfrischenden Nass abkühlen wollen. Insbesondere die Wasserrutschen sind für viele Besucher ein Highlight. Damit deren Sicherheit gewährleistet ist, sind regelmäßige Kontrollen erforderlich. TÜV-Nord-Experte Frank Rohland klärt über die Inspektion von Wasserrutschen auf.

BAYERN Rund ein Drittel der Deutschen halten sich laut einer Studie von Tomorrow Focus Media an heißen Sommertagen gerne im Freibad auf. Viele Kindern freuen sich besonders auf die Rutschpartie. Damit dieser nichts im Wege steht, müssen Wasserrutschen regelmäßig gewartet und geprüft werden. Die Grundlage dafür bildet die Norm DIN EN 1069:2010. Sie beinhaltet Richtlinien für den Betrieb und die Wartung von Anlagen und hält die dafür nötigen technischen Anforderungen an Wasserrutschen fest.

Der Prüfzeitraum: Laut Vorgabe müssen Wasserrutschen einmal im Jahr durch eine unabhängige Instanz wie TÜV NORD geprüft werden. Alle drei Jahre ist außerdem eine praktische Prüfung mit ausführlichen Rutschtests erforderlich. Zusätzlich sind Betreiber verpflichtet, ihre Anlagen selbst regelmäßig zu kontrollieren. „Neben einer täglichen Sichtprüfung auf offensichtliche Schäden sollte der Betreiber alle ein bis drei Monate eine ausführliche Inspektion durchführen“, sagt Rohland.

Das Prüfobjekt: Bei sämtlichen Prüfungen und Inspektionen werden besonders schadensanfällige Stellen unter die Lupe genommen. Dazu gehören unter anderem die Rutschoberfläche, auf der die Rutschfans ins Wasserbecken rutschen, und die Verbindungsstellen, die die einzelnen Bauteile zusammenhalten. Auch die Standsicherheit und mögliche Verschleißerscheinungen oder Roststellen werden kontrolliert. Bei der jährlichen Prüfung durch einen externen Sachverständigen wird darüber hinaus begutachtet, ob die einzelnen Teile vollständig und im Originalzustand sind. „Die Wasserfließmenge ist ebenfalls ein wichtiges Prüfkriterium: Zu wenig Fließwasser kann in ungünstigen Fällen dazu führen, dass die rutschenden Personen zusammenstoßen oder sich Hautverletzungen zuziehen“, ergänzt der Fachreferent.

Das Prüfprotokoll: Die Prüfer halten die Ergebnisse in einem abschließenden Protokoll fest. Mögliche Defizite der Anlage werden mit entsprechenden Bildern dokumentiert. Ergeben sich daraus sicherheitstechnische Bedenken, die Rutsche weiterzubetreiben, wird sie bis auf Weiteres stillgelegt. Der Betreiber erhält dann Zeit, die Mängel zu beheben. In einer erneuten Prüfung wird festgestellt, ob die Anlage wieder zur Nutzung freigegeben werden kann.

Schwandorf